Ein Lichtblick für die Greifswalder Kitas

Ein Thema des Jahres in der Greifswalder Bürgerschaft war die Zukunft der von der Stadt betriebenen Kindertagesstätten, deren Existenz durch jahrelange Misswirtschaft bedroht waren. Bei der letzen Bürgerschaftssitzung des Jahres, die übrigens am 16. Dezember stattfindet, soll dieses Problem nun interfraktionär gelöst werden. Da die Einbringer, die sich Fraktionen von SPD, Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, sowie Prof. Dr. Frank Hardtke zusammensetzen, über eine deutliche Mehrheit in der Bürgerschaft verfügen, dürfte die Abstimmung nur noch reine Formsache sein. Im Gegensatz zu den von der Stadtverwaltung präsentierten Lösungen findet sich in der interdisziplinären Beschlussvorlage eine Lösung für das eigentliche Problem der Kindertagesstätten, deren Wettbewerbsfähigkeit durch einen jahrelangen Sanierungsstau deutlich verringert wurde. Während die privaten Träger mit modernen Einrichtungen punkten können, verbringen Kinder kommunaler Einrichtungen ihren Aufenthalt in Räumlichkeiten, die ihre besten Tage schon lange hinter sich haben. Dass Eltern ihre Kinder nicht unbedingt in maroden Kindertagesstätten unterbringen möchten ist verständlich, so dass die notwendigen Modernisierungen der Gebäude der Schlüssel zum Erfolg sein sollen.

Da aus dem Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den nächsten Jahren keine Gelder dafür bereitgestellt werden können, soll die Struktur der Kindertagesstätten geändert werden, um die notwendigen Mittel bekommen zu können. Hierfür soll der derzeitige Regiebetrieb der Kindertagesstätten aufgelöst werden und ein Betriebsunternehmen gegründet werden, welches diese in Zukunft betreiben soll. Die Immobilien wiederum, die das eigentliche Problem darstellen, sollen entweder an die WVG übertragen werden, welche die Gebäude sanieren und an das Betriebsunternehmen vermieten soll, oder an ein zugründendes Besitzunternehmen übertragen werden, welches diese Aufgabe übernehmen soll, falls die Übertragung der Immobilien an die WVG nicht grunderwerbsteuerfrei vollzogen werden kann. Da das Betriebsunternehmen eine Anstalt öffentlichen Rechts sein soll, verändert sich für die Beschäftigten der Kindertagesstätten nichts, denn die Tarifbindung bleibt erhalten. Die Immobilien der Kindertagesstätten können bei dieser Lösung mittelfristig saniert werden, da die dafür notwendige Kreditaufnahme den Haushalt der Stadt nicht mehr belastet.

UPDATE

Mit 26 Stimmen wurde der interfraktionelle Antrag bei der Bürgerschaftssitzung am 16. Dezember beschlossen.