Keine weiteren Kompetenzen für die Greifswalder Ortsteilvertretungen

Bürgerschaft Greifswald
Bürgerschaft Greifswald

Laut der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sollen die derzeitig acht existierenden Ortsteilvertretungen die Bürgerschaft sowie den Oberbürgermeister in allen für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten beraten. Zumindest kann man der neugewählten Bürgerschaft nicht vorwerfen, dass sie auf die Beratungsleistungen aus den jeweiligen Stadtteilen nicht verzichten möchte, schließlich wurde deren Anzahl nicht verkleinert, wie es noch vor der Wahl von einigen Parteien gefordert wurde. Was aber auch bestehen blieb, ist die mögliche Auswahl der Themen, mit welchen sich die Ortsteilvertretungen überhaupt beschäftigen dürfen. So dürfen diese nur über Angelegenheiten beraten, die nur den entsprechenden Ortsteil betreffen, was wiederum ausdrücklich solche Angelegenheiten ausschließt, welche die Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Ganzes betreffen.

Ein während der konstituierenden Bürgerschaftssitzung von Peter Multhauf, seines Zeichens Mitglied der Fraktion Die Linke und Vorsitzender der Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt, eingebrachter Änderungsantrag, welcher die thematische Beschränkung zumindest soweit aufheben sollte, so dass sich die Ortsteilvertretungen nur noch vorrangig mit den ihren Stadtteil betreffenden Dingen beschäftigen sollen, wurde mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. An dieser Stelle sei die erst vor wenigen Jahren verabschiedete Änderung der Satzung der Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung verwiesen. Bis zu diesem Zeitpunkt subventionierten die Bewohner der sogenannten Neubaugebiete durch die Gebühren für ihre Abfallbehälter die aufwandtechnisch gesehen günstigeren Tarife für Hausbesitzer für ihre deutlich kleineren Mülltonnen.

Betrachtet man einmal die jeweiligen Ortsteile, in welchen die meisten Mitglieder der Bürgerschaft wohnen, mittels eines aktuellen Telefonbuchs kann man dieses zum überwiegenden Teil recht gut nachvollziehen, konzentrieren sich diese auf relativ wenige Stadtteile. Namentlich wären das Wieck und Eldena, die Innenstadt sowie die besseren Lagen in der Fleischervorstadt beziehungsweise der Mühlenvorstadt. Bürgerschaftsmitglieder mit einem Wohnsitz in Schönwalde oder dem Ostseeviertel kann man auch in dieser Legislaturperiode mit der Lupe suchen. In diesem Zusammenhang ist die Entscheidung, dass sich die Ortsteilvertretungen nicht mit Angelegenheiten beschäftigen dürfen, welche die Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Ganzes betreffen, doch etwas kritischer zu sehen, da die Mehrheit der Stadtteile nicht wirklich in der Greifswalder Bürgerschaft vertreten ist.