Grüne Theaterträume oder Die Rechenkünstlerinnen vom Ryck

Theater Greifswald
Theater Greifswald

Unter dem Motto Mehrsparten- statt Mehrfahrtentheater stellten vor ein paar Tagen die Greifswalder Grünen ihr alternatives Theatermodell vor, welches als Drucksache 06/164 die verschiedenen Ausschüsse und am 8. Dezember letztendlich auch die Bürgerschaft beschäftigen wird. An sich sind alle Initiativen zu begrüßen, welche die Kulturlandschaft in der Region erhalten wollen, nur sollten diese Pläne auch mit der Realität kompatibel sein. Bei genauerer Betrachtung dieses Konzeptes fallen aber einige handwerkliche Fehler auf, die eine erfolgreiche Realisierung unmöglich werden lassen. Da das Theater Vorpommern drei Gesellschafter hat, das Land als Geldgeber eigene Vorstellungen hat und auch die Interessen der Belegschaft und potentieller Kooperationspartner nicht ignoriert werden können, sieht die Angelegenheit deutlich komplizierter aus, als es das grüne Theaterkonzept wahr haben möchte, welches diese Fragen recht oberflächlich behandelt sowie vorhandene und potentielle Probleme schlicht und einfach ignoriert.

So findet sich beispielsweise eine Forderung in dem Antrag, eine Dynamisierung der kommunalen Mittel ab dem Jahr 2016 zu beschließen, natürlich aber nur in der Fall, wenn auch die anderen Gesellschafter sowie das Land Mecklenburg-Vorpommern ihre Zuwendungen entsprechend erhöhen sollten. Was diese aber voraussichtlich nicht machen werden. Während sich das Kultusministerium eindeutig dazu positionierte, wenn überhaupt nur über eine Dynamisierung ab dem Jahr 2020 zu verhandeln, sieht die derzeitige Meinung in der Stralsunder Bürgerschaft und dem Kreistag von Vorpommern-Rügen deutlich aus, denn diese wollen jeweils die Lasten auf den anderen abwälzen. Während die Stralsunder der Meinung sind, nicht mehr Geld zur Verfügung zu stellen, weil ein Großteil des Publikums im Landkreis Vorpommern-Rügen wohnt, verweist dieser auf die FAG-Mittel, welche die Hansestadt Stralsund jedes Jahr aus Schwerin überwiesen bekommt. Über eine frühere Dynamisierung der Mittel lässt sich daher erst dann entscheiden, wenn diese Meinungsverschiedenheit endgültig geklärt sein sollte.

Laut ihren Berechnungen soll dem Theater Vorpommern durch den früher erfolgten Einstieg in die Dynamisierung im Jahre 2020 2.68 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen. Die Mehrkosten, die durch den Erhalt der heutigen Strukturen entstehen, sollen sich in der Jahren von 2016 bis 2020 auf insgesamt 7,85 Millionen Euro summieren, aber durch die nicht realisierten Abfindungskosten fast vollständig gedeckt werden, die auf mindestens 7 Millionen Euro geschätzt werden. Wollen sie ernsthaft die Leute mit den Geldern bezahlen, welche ihnen sonst in Form einer Abfindung zugeflossen wären? Ähnlich milchmädchenhaft fällt der Vorschlag der Refinanzierung der durch die Dynamisierung entstehenden Mehrkosten von über 60000 Euro, die durch eine höhere Eigenkapitalverzinsung der Greifswalder Parkraumgesellschaft erfolgen soll, die den Parkplatz gegenüber dem Theater bewirtschaftet. Um eventuelle Bedenken zu entgegnen, welche die dann jährlich notwendigen Steigerungen der Parkgebühren als unrealistisch bezeichnen würden, wird eine Erhöhung der Grundsteuer B als ergänzende Finanzierungsmöglichkeit in Betracht gezogen. Die Forderung, die erhöhten Parkgebühren zweckzuentfremden und nicht für die Verbesserung der Infrastruktur wie Fahrradparkhäuser zu verwenden, erschließt sich nicht wirklich.

Ein weiterer Baustein in dem Konzept ist der freiwillige Verzicht der höher bezahlten Berufsgruppen auf einen Teil ihres Gehaltes und eine schrittweise Wiederannäherung an den Flächentarif, während die niedrigen Gehaltsgruppen nach dem Flächentarifvertrag bezahlt werden. Zumindest sehen sie bei dem Vorschlag selbst als problematisch an und betiteln ihn daher auch nur als einen Diskussionsvorschlag. Um die Gehälter bezahlen zu können, sollen die Einkommensverluste der höheren Lohngruppen mit verkürzten Arbeitszeiten ausgeglichen werden. Unter dem Stich bedeutet dieses aber nicht nur, dass dadurch weniger Opern und Konzerte auf dem Spielplan stehen müssen, sondern auch dass es dadurch zu einer deutlichen Verringerung der Einnahmen kommt. Diese dürfte zwar letztendlich nicht allzu riesig ausfallen, der Anteil der Eintrittskarten macht schließlich nur etwa 10 Prozent an den Einnahmen des Theaters aus, ob diese Tatsache aber im Konzept eingeflossen ist, dürfte zu bezweifeln sein.

Die Bundesautobahn 19 teilt Mecklenburg-Vorpommern in zwei Kulturräume, die jeweils eine Hälfte der für die Theater bereitgestellten Mittel bekommt. Die im Antrag aufgestellte Forderung verlangt von den Trägern, dass künftige Zielvereinbarungen mit der Landesregierung den Erhalt eines eigenständigen Viersparten-Theaters beinhalten sollen. Demgegenüber steht die Marschrichtung des Kultusministeriums, welche in eine völlig andere Richtung geht. Dazu braucht man nur einem Blick in Richtung Rostock und Schwerin zu werfen und sich die Auswirkungen der dortigen Theaterreform anzuschauen. Das Kultusministerium ist nämlich der Ansicht, diejenigen Theater finanziell zu unterstützen, welche aufgrund einer nicht realisierten Fusion weniger Geld einsparen können. Entsprechend weniger Geld erhält das Volkstheater Rostock, welches eigenständig bleiben soll, während das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin sich über höhere Zuwendungen freuen kann. Langfristig soll in Rostock nur das Schauspiel und das Orchester bestehen bleiben, während das selbstproduzierte Angebot in Schwerin deutlich größer bleiben wird.

Ob die Theater in Neubrandenburg und Neustrelitz bei diesen Aussichten gewillt sein werden, auf einer Eigenständigkeit zu bestehen, dürfte mehr als fraglich sein. Falls das Theater Vorpommern offensichtlich einen eigenständigen Weg einschlagen sollte, brauchen die Kollegen aus der Mecklenburgischen Seenplatte nur in den Opfermodus schalten und die Hände aufzuhalten. Da das angedachte Finanzkonzept bei einer unveränderten Haltung der Landesregierung in sich zusammenbricht, sollte mehr als offensichtlich sein. Unbeantwortet lässt der Antrag auch die Schließung des Fehlbetrages, der mit Kooperationen in Einzelbereichen und weiteren Maßnahmen umschrieben wird. Eine Erhöhung der Eintrittspreise wäre sozial unverträglich und würde unter dem Strich auch nicht viel bringen, deutliche Mietnachlässe für die Spielstätten dürften unrealistisch sein und auch die Kooperationen bei der Sommerbespielung haben das Wetter als Risikofaktor zu verkraften.

Ironischerweise erlauben sich die Grünen in ihrem Theaterkonzept größere Rechenfehler, als das von ihnen kritisierte Gutachten aufweisen soll. Da die Landesregierung bei den Verhandlungen den Theatern die Übernahme der Kosten in Aussicht gestellt hat, welche durch eine Fusion entstehen, würden sich die Abfindungskosten für die jeweiligen Theaterträger völlig kostenneutral gestalten. Bei dem grünen Theaterkonzept ignoriert man diese Tatsache geflissentlich und tut einfach so, als ob die dann fälligen Abfindungen durch die drei Träge des Theater Vorpommern übernommen werden müssten. Sollten die Theater im Ostteil des Landes nicht fusionieren, würden die mehr als 7 Millionen Euro gar nicht in Richtung Vorpommern fließen. Da die Hansestadt Greifswald knapp die Hälfte der Anteile am Theater Vorpommern hat, würde das grüne Theaterkonzept den Greifswalder Haushalt um mehr als 3,5 Millionen Euro belasten. Hinzu kommen die Veränderungen bei den Landeszuweisungen, welche das Kultusministerium bei einem Nichtzustandekommen der Theaterfusion angekündigt hat.

Reaktion auf den Artikel

Zunächst einmal finden wir es sehr gut, dass sich Menschen intensiv und zum Teil auch kritisch mit unserem Alternativvorschlag auseinandersetzen. Genau das war die Intention des Papiers – nicht nur über die von Bildungsminister Brodkorb vorangetriebene Vollfusion als einzige Option zu diskutieren. Einige Punkte möchten wir entgegnen:

1. Beteiligung der Träger: Ob Stralsund und der Landkreis Vorpommern-Rügen die Lasten auf andere „abwälzen“ wollen, ist noch längst nicht ausgemacht. Unsere Aufgabe als Bündnisgrüne ist es, in allen Vertretungen für eine faire Beteiligung zu werben – und uns um entsprechende Mehrheiten zu bemühen. Das geht nur, wenn man zuvor ein Konzept vorlegt. Nur dann haben die anderen Fraktionen die Möglichkeit Farbe zu bekennen und sich zu positionieren. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist jedoch klar: Wir sind bereit für den Erhalt unserer Theater sowohl die Landesmittel als auch die kommunalen Mittel ab dem Jahr 2016 zu dynamisieren! Im Übrigen bedarf auch das Brodkorbsche Konzept der Zustimmung der Träger, sprich der Kommunalparlamente. Es muss also den gleichen Weg gehen, wie unser Modell. Nur dass, wir nicht mit Kürzungen drohen (können und wollen), für den Fall, dass unser Modell nicht angenommen wird.

2. Dynamisierung durch das Land: Es stimmt, die jetzige Landesregierung hat sich darauf festgelegt, die Zuschüsse erst im Jahr 2020 zu dynamisieren. Doch die schon jetzt erfolgten Abweichungen von den radikalen Theaterplänen zeigen: Standhaftigkeit und Druck aus den Kommunen helfen. Der Koalitionspartner CDU beginnt langsam auszuscheren. Wenn sich alle Beteiligten vor Ort auf ein Alternativkonzept verständigen können, wächst der Druck auf die Landesregierung enorm. Und nicht zuletzt sind im Jahr 2016 Landtagswahlen. Wenn wir aber alle Drohungen des Bildungsministeriums bereits als gegeben hinnehmen würden, dann hätten die Theater in der Tat wenig Chancen.

3. Abfindungskosten: Mit dem Hinweis auf die hohen Abfindungszahlungen wollen wir deutlich machen, dass der Abbau von Stellen bis 2020 fast genauso teuer ist wie der Erhalt. Wir haben diese 7 Millionen aber in unserem Konzept nicht einfach weggerechnet und auch nicht angenommen, dass sie allein von den Trägern bezahlt werden müssen. Die Dynamisierungstabellen zeigen, wie sich der Anteil an den 7,9 Mio. Mehrkosten bis 2020 auf Kommunen und Land verteilen würde. Sie zeigen auch, dass z. B. die Mehrbelastung für Greifswald keinesfalls bei 3,5 Millionen Euro liegt. Das Land würde in diesem Modell 60% der Kosten tragen. Das ist also kein Rechenfehler. Das Land hat übrigens zwar zugesagt, eine Beteiligung an Maßnahmen wie Abfindungszahlungen zu prüfen – aber keinesfalls versprochen, diese vollständig zu übernehmen. Grundsätzlich halten wir es auch nicht für den falschen Ansatz, Leute zu entlassen – nur weil jemand anders einen Teil der Abfindungen übernimmt.

4. Weniger Angebot durch Teilzeit?: Bereits jetzt gilt auch bei Musikerinnen und Musikern ein Teilzeitmodell. Wir wollen aber, dass die Verringerung der Arbeitszeit auch wirklich dem Gehaltsverzicht entspricht. Das kann zu einer Erhöhung des Freizeitausgleichs führen. Da es aber bereits jetzt ein Teilzeitmodell gibt, ist die Differenz begrenzt und wird sich nur vergleichsweise gering auf die Einnahmen auswirken.

5. Einsparungen durch sonstige Maßnahmen: Die Mietzahlungen der TOG Neubrandenburg/Neustrelitz sind zum Beispiel enorm. Sommerbespielungen sind in der Tat immer ein Risiko und in der Regel nicht kostendeckend – eben deswegen sollen durch Kooperationen bereits im Vorfeld Kosten eingespart und zugleich ortsnahe Konkurrenzangebote vermieden werden.