Einleitung eines Enteignungsverfahrens für das Sybilla-Schwarz-Haus beschlossen

Bader Straße 2 Greifswald
Bader Straße 2 Greifswald

Zumindest bei einem Tagesordnungspunkt der gestrigen Bürgerschaftssitzung trat eine überwältigende Übereinstimmung zutage, denn offensichtlich glaubt niemand der Bürgerschaftsmitglieder an einen erkennbaren Willen beziehungsweise die finanzielle Potenz des derzeitigen Eigentümers des mittelalterlichen Giebelhauses in dem die einflussreiche Familie Schwarz einst residierte, aus der auch die Barockdichterin Sybilla Schwarz stammte, die hier nicht das Licht der Welt erblickte, sondern auch ihr recht kurzes Leben in den Gemäuern verbrachte. Damit stellte sich die Bürgerschaft mit ihrem Votum eindeutig gegen das von der Stadtverwaltung präferierte Modernisierungs- und Sanierungsgebot, bei dem mit höchstwahrscheinlich die Stadt wieder finanziell für die Kosten geradestehen dürfte, so wie es schon zuvor im Jahre 2007 mit den Kosten für die Deckung des löchrigen Daches und der notwendigen Schwammsanierung passiert war.

Insgesamt flossen dadurch 188000 Euro in den Erhalt der Bausubstanz der Baderstraße 2, ohne dass vom Eigentümer glaubwürdige Anstrengungen unternommen wurden, selber etwas für den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes zu tun. Laut der Stellungnahme von Prof. Dr. Joachim Lege wurde die jahrelange Vernachlässigung der denkmalrechtlichen Pflichten des Eigentümers im Gutachten der Stadt nicht ausreichend gewürdigt, auch die Sanierungsmaßnahmen mit öffentlichen Mitteln kann seiner Meinung nach kein Hinderungsgrund für eine Enteignung des Hauses sein. Jetzt bleibt für das Sybilla-Schwarz-Haus nur noch zu hoffen, dass das zuständige Gericht auch diese Ansicht vertritt.