OB möchte Ermäßigung der Pachtzinsen für Kleingärten mittels KuS

Kleingärten in Greifswald
Kleingärten in Greifswald

Traurig aber wahr, aber es gibt wirklich einen Posten im Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, der in den letzten Jahren nie vollständig ausgeschöpft wurde, obwohl man mit diesen Geldern eigentlich Personen und Familien mit einem geringen Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt ermöglichen möchte. Die Rede ist vom Greifswalder Kultur- und Sozialpass. Wer im Besitz eines solchen Ausweises ist, erhält unter anderen günstige Busfahrscheine, ermäßigte Theaterkarten und verschiedene Ermäßigungen. In Zukunft könnte das bisher nicht ausgeschöpfte Budget vielleicht Geschichte sein, denn vor wenigen Tagen kündigte Greifswald Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder an, in den nächsten Monaten eine Vorlage in die Bürgerschaft einzubringen, mit welcher der Leistungsumfang des Kultur- und Sozialpasses erweitert werden soll.

In diesem Fall würde die soziale Komponente des Angebotes gestärkt werden, denn in den Genuss einer Ermäßigung der Pachtzinsen für Kleingärten sollen diejenigen Leute werden, welche die Voraussetzungen für den Erhalt eines Kultur- und Sozialpasses erfüllen und einen Kleingarten in Greifswald bewirtschaften. Nach Angaben der Stadtverwaltung soll es sich um etwa zweitausenddreihundert Parzellen in den insgesamt zweiundzwanzig Kleingartenvereinen handeln. Die hundertsieben Hektar städtischer Flächen auf denen sich diese befinden, sind mittels eines Generalpachtvertrags an den Kreisverband der Gartenfreunde e.V. vergeben. Hintergrund der geplanten Vorlage ist die im Mai beschlossene stufenweise Anhebung der Pachtzinsen für diese Flächen, welche von derzeitig 8 Cent pro Quadratmeter im nächsten Jahr auf 10.8 Cent pro Quadratmeter steigen soll Ab dem Jahr 2023 soll der Pachtzins dann auf 13.6 Cent pro Quadratmeter steigen, was insgesamt eine Steigerung um siebzig Prozent entspricht.

Da dieses für die Kleingartenbesitzer eine stärkere finanzielle Belastung darstellt, sollen die Besitzer eines Kultur- und Sozialpasses entsprechend entlastet werden, um ihnen weiterhin die Bewirtschaftung eines Kleingartens zu ermöglichen. Dieses betrifft unter anderem die Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld, sowie diejenigen Einwohner welche von der Medikamentenzuzahlung befreit sind. Aber auch Auszubildende und Studenten, sowie Alleinstehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern oder Familien mit drei oder mehr Kindern, die einen Kleingarten haben, sollen von der Regelung profitieren. Darüber wie hoch diese Ermäßigung ausfallen wird, beziehungsweise ob sie überhaupt den Weg in den zukünftigen Leistungskatalog des Kultur- und Sozialpasses findet, müssen dann allerdings noch die Mitglieder der Greifswalder Bürgerschaft entscheiden.