Greifswalds Frauenpower oder Sonderrechte haben wollen aber die Pflichten ignorieren – Ein Kommentar

Das erste Mal als die halbwegs interessierte Öffentlichkeit mit der Existenz des Greifswalder Frauenbeirates konfrontiert wurde, war die Bürgerschaftssitzung am 6. Oktober 2016, als dessen Sprecherin Ruth Terodde hinter das Rednerpult trat und für eine Änderung der Satzung plädierte. Als sympathisch und gewinnend konnte man diesen Auftritt wahrlich nicht bezeichnen. Letztendlich bewog die Rede mehrere Bürgerschaftsmitglieder dazu, ihre Zustimmung zur Änderungssatzung zur Satzung des Frauenbeirates versagen, währenddessen der Seniorenbeirat dank ihrer Stimmen diejenigen Sonderrechte erhielt, welche der Frauenbeirat eigentlich für sich, und wenn man mal ganz ehrlich ist, ausschließlich für sich allein gefordert hatte. Eine schlechte Kinderstube bewiesen auch andere Mitglieder des Gremiums aus den Reihen des Publikums, welche das Bürgerschaftsmitglied Ibrahim Al Najjar, welcher in seiner Rede aus dem Kommentar Gelebte Inkompetenz oder Die Kommunalverfassung ist nur bedrucktes Papier zitierte, der einen Verstoß gegen die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern belegte, mit nicht gerade netten Worten bedachten.

Bekanntlich kassierte das Innenministerium aufgrund einer Beschwerde, von wem diese kam dürfte wohl leicht zu erraten sein, sämtliche Sonderrechte der beiden Beiräte. Die fünfzehn Mitglieder des Greifswalder Frauenbeirats wurden übrigens schon am 16. November 2015 bestätigt, hatten übrigens schon die Gelegenheit ihr Existenzrecht mit entsprechenden Aktivitäten zu rechtfertigen. Bei Google News wird man aber nicht wirklich fündig, bei Facebook wird immer noch die Existenz eines Antrags- und Rederechts des Frauenbeirats behauptet und die unter Veranstaltungen zu gelisteten Eintragungen sind doch recht übersichtlich. Da die Anwesenheit in Ausschusssitzungen protokolliert wird, fällt das mangelhafte Interesse deutlich auf, der Seniorenbeirat ist trotz des deutlich höheren Alters seiner Mitglieder nicht nur deutlich aktiver, er lässt sich übrigens auch in den Ortsteilvertretungen sehen. Dass der Beirat nicht unbedingt überparteilich agiert, konnte man bei der Podiumsdiskussion zur Landrätinnenwahl [sic] sehen.

Beispielsweise waren sämtliche der vorbereiteten Fragen und die vorausgehenden Monologe direkten Mitgliedern und Sympathisantinnen der Alternativen Liste zuzuordnen, wie kritische Stimmen aus gutinformierten Kreisen dem Autor gegenüber bemerkten, zum anderen waren diese Fragestellungen alles andere als das was man als ausgeglichen bezeichnen könnte. Einen direkten Vergleich konnte man durch die zwei Tage später veranstaltete Podiumsdiskussion der Ostsee-Zeitung bekommen, welche allen Kandidaten auf dem Podium die Möglichkeit gaben, eine der gestellte Frage zu beantworten, während in der Veranstaltung des Frauenbeirats personifizierte Fragen stellte, die denjenigen oder diejenige in ein schlechtes beziehungsweise gutes Licht stellen sollte. Wie auch immer diese Veranstaltung bewerten möchte, die beiden existierenden Beiräte der Greifswalder Bürgerschaft haben laut ihren Satzungen eigentlich nicht nur eine Möglichkeit, sondern auch eine Pflicht, über ihre Tätigkeiten der Bürgerschaft Rechenschaft abzulegen.

§ 6 Berichtspflicht
(1) Die Sprecherin im Falle ihrer Verhinderung ihre Stellvertreterinnen, erstattet mindestens einmal jährlich der Bürgerschaft Bericht über die Tätigkeit des Frauenbeirates.
(2) Dieser Bericht kann im Nachgang über die Internetseite der Stadt unter www.greifswald.de eingesehen werden.

Spätestens am 19. Dezember 2016 wäre der erste Rechenschaftsbericht des Frauenbeirats fällig gewesen, an dem Tag fand die letzte Bürgerschaftssitzung des Jahres 2016 statt. Der letztmögliche Termin für den zweiten Rechenschaftsbericht war übrigens am 11. Dezember 2017. Zumindest dann, wenn man das mindestens einmal jährlich sehr großzügig mit einmal jährlich auslegt. Inzwischen geht der Juni 2018 langsam aber sich zuende, von einem Rechenschaftsbericht ist aber weit und breit nichts zu sehen, und das, obwohl der letztmögliche Termin schon vor anderthalb Jahren verstrichen ist. Im selben Zeitraum hat zum Vergleich der Seniorenbeirat zweimal seine satzungsmäßigen Pflichten erfüllt und der Bürgerschaft ausführlich von seiner Arbeit berichtet. Dank des Ratsinformationssystems kann man die Tagesordnungen der letzten Jahre einsehen, einen Rechenschaftsbericht wird man aber nicht finden. Die Protokolle des Ausschusses für Bildung, Universität und Wissenschaft sind übrigens auch sehr interessant, denn laut diesen hat eine gewissen Dr. Kathleen Dittmann am 21. September 2016, 23. November 2016, 08. März 2017, 14. Juni 2017, 13. September 2017 und 07. November 2017 Antonia Lenz vertreten. An dieser Stelle darf man als gutinformierter Bürger Greifswalds ruhig mal etwas stutzig werden, denn die gewählten Mitglieder des Frauenbeirats sind in alphabetischer Reihenfolge:

  • Appelt, Katharina
  • Bartsch, Anja
  • Kunkel, Franziska
  • Lenz, Antonia
  • Peters, Angela (Stellvertreterin der Sprecherin)
  • Ruhm, Eva-Maria
  • Schmitt, Katharina
  • Schnabel, Silke
  • Steinmetz, Freia
  • Terodde, Ruth (Sprecherin)
  • Thonack, Mechthild
  • Witt, Brigitte
  • Wölk, Monique
  • Wolf, Anne (Stellvertreterin der Sprecherin)
  • Wolf, Christel

In § 3 der derzeitig gültigen Satzung findet sich zwar eine Möglichkeit für jedes ordentliche Mitglied des Beirats ein stellvertretendes Mitglied zu wählen, die stellvertretenden Mitglieder sind laut dieser Satzung aber durch die Bürgerschaft zu bestätigen. Offensichtlich wird in diesem Fall dreist die rechtsgültige Satzung einfach ignoriert und nach der ursprünglichen gewünschten und rechtswidrigen Fassung gehandelt. Zudem wurde bisher keine Stellvertreterinnen von der Greifswalder Bürgerschaft bestätigt, ein solcher Punkt stand in den letzten Jahren nicht einmal auf der Tagesordnung.

§ 7 Teilhabe

rechtsgültige Fassung:
Die ordentlichen Mitglieder des Frauenbeirats, welche für das jeweilige Gremium durch den Frauenbeirat bestimmt wurden, werden zu den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und der Orteilvertretungen eingeladen. Die Sprecherin des Frauenbeirates erhält eine Einladung zu den öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft.

rechtswidrige Wunschfassung:
Die Sprecherin bzw. die stellvertretende Sprecherin des Frauenbeirates wird zu allen Bürgerschaftssitzungen eingeladen und hat dort Antrags- und Rederecht.
Die ordentlichen Mitglieder des Frauenbeirates sowie ihre Stellvertreterinnen, welche für den jeweiligen Ausschuss durch den Frauenbeirat bestimmt wurden, werden zu den Sitzungen aller Ausschüsse der Bürgerschaft eingeladen. Sie sind beratendes Mitglied in allen Ausschüssen der Bürgerschaft und haben dort Antrags- und Rederecht.

Es wird daher mal Zeit für eine Anfrage an die Bürgerschaftskanzlei:

Der am 16. November 2015 eingesetzte Frauenbeirat hat laut § 6 seiner Satzung mindestens einmal jährlich eine Berichtspflicht gegenüber der Greifswalder Bürgerschaft. Bis zum heutigen Tage wurde diese satzungsmäßige Pflicht nicht erfüllt. Wieso wurde in den letzten zweieinhalb Jahren in keiner einzigen Bürgerschaftssitzung ein Rechenschaftsbericht abgegeben? Der erste Rechenschaftsbericht ist seit anderthalb Jahren überfällig! Was hat das Präsidium der Bürgerschaft bisher unternommen, damit der Frauenbeirat seine Pflichten erfüllt? Wieso tauchen in den Protokollen der Ausschusssitzungen Vertreterinnen für ordentliche Mitglieder auf, obwohl bisher keine einzige Vertreterin durch die Bürgerschaft bestätigt wurde?