2,4 Millionen Euro Fördermittel für die WGG

Wohnungsbaugenossenschaft Greifswald
Wohnungsbaugenossenschaft Greifswald

Wo zukünftig zwei Häuser mit insgesamt sechsundfünfzig Wohnungen entstehen werden, befand auf der Fläche an der Karl-Krull Straße vor einigen Monaten noch ein in die Jahre gekommener Garagenkomplex. Die Bebauung des Grundstücks soll nicht nur eine Aufwertung des Stadtteils bringen, sondern auch das Wohnungsangebot in der Stadt verbessern, denn schließlich werden von den insgesamt sechsundfünfzig Wohnungen achtundvierzig Wohnungen zwanzig Jahre lang mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung versehen. Möglich macht dies das Förderprogramm Wohnungsbau Sozial, dessen Fördervoraussetzungen im Februar überarbeitet wurden. Die Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald eG ist nun als erste Antragstellerin, die nach den neuen Richtlinien die ersten Zahlungen aus dem Fördertopf erhält, der für dieses Jahr vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 21 Millionen Euro ausgestattet wurde.

Im letzten Jahr waren es übrigens 18,7 Millionen Euro, mit denen das Förderprogramm Wohnungsbau Sozial die Errichtung von insgesamt vierhundertfünfzehn Wohnungen in den Städten Rostock, Neubrandenburg, Greifswald, Waren (Müritz) und Bad Doberan förderte, deren Wohnungsmärkte deutlich angespannter als die im Rest des Landes sind. Das Förderprogramm Wohnungsbau Sozial verfügt über zwei Förderwege, durch die nicht nur einkommensschwache Haushalte, sondern auch Haushalte mit einem mittleren Einkommen von den neuen barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen profitieren können. Für erstere stellt das Land Zuschüsse in Höhe von bis zu 850 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, für letztere bis zu 700 Euro. Dafür darf die Nettokaltmiete im ersten Fall höchstens 6,00 Euro pro Quadratmeter, im zweiten Fall nur 6,60 Euro betragen. Jedenfalls in Greifswald, denn in Rostock kann die erste Nettokaltmiete sogar bis zu 7,40 Euro betragen.

Dafür können die geförderten Wohnungen zwanzig Jahre lang nur mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden, den man in der zum Amt für Bürgerservice und Brandschutz zugeordneten Wohngeldbehörde beantragen kann. Nach Aussagen der Landesregierung sollen die Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz schon so bemessen sein, dass bereits mehr als vierzig Prozent aller Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern wohnberechtigt sein sollen. Die achtundvierzig geförderten Wohnungen Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald eG werden über Wohnflächen zwischen fünfundvierzig und zweiundsiebzig Quadratmetern verfügen, zwölf Wohnungen sollen barrierefrei sein, die übrigen sechsunddreißig barrierearm gestaltet sein. Die Wohnungen sollen über zweckmäßig zugeschnittene Grundrisse verfügen und mit einem Personenaufzug erreichbar sein.

Nach Aussagen des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung von Mecklenburg-Vorpommern nutzt die Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald eG für ihren Neubau den neuen zweiten Förderweg des überarbeiteten Förderprogramms Wohnungsbau Sozial, der nun auch eine Förderung von Wohnungen für Haushalte mit einem mittleren Einkommen ermöglicht, weshalb die Nettokaltmieten für diese maximal 6,60 Euro pro Quadratmeter betragen werden. Damit dieses Projekt realisiert werden kann, wird sich die Greifswalder Genossenschaft über Fördermittel in Höhe von etwa 2,4 Millionen Euro freuen können, deren Vorstand den millionenschweren Zuwendungsbescheid persönlich durch den Landesbauminister Christian Pegel am Mittwoch überreicht bekommen wird.