Solidarisch miteinander gegen die CORONA-Pandemie inkl. Sofortprogramm für Greifswald

Die Fraktionen und Mitglieder der Bürgerschaft, die einem Umlaufverfahren zur Beschlussfassung zugestimmt haben, haben sich hiermit gegen die Corona-Pandemie auf ein umfassendes und solidarisches Programm für Greifswald geeinigt:

Die Bürgerschaft der UHGW erklärt, im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie und den damit ein­hergehenden Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens folgende Maß­nahmen als Hilfen und Unterstützungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, Arbeit­nehmer und kommunalen Unternehmen sowie Vereine und Institutionen zu ergreifen.

I. Umfassende Informationsverbreitung

1. Fortführung und Erweiterung der Informationen über Hilfen von Land und Bund auf möglichst allen Informationskanälen.

2. Fortführung und Erweiterung der Informationen über Hilfsangebote der Stadt, der städtischen Betriebe und anderer Institutionen aus der Stadt

3. Einrichtung und Bekanntgabe einer zentralen Anlaufstelle/Stabsstelle (auch als Hotline) für die Anliegen aller Bürger, um Beispiel für folgende Aufgaben:

− Erfassung von Hilfeersuchen aus der Stadt, vor allem von denjenigen, bei denen die angekündigten Hilfen von Land und Bund sowie bisherige städtische Maßnahmen nicht ausreichen
− Aufnahme und Hilfestellung bei eventuellen Schwierigkeiten bei der Beantragung der Unterstützung durch Land und Bund,
− Erfassung und Klärung eventueller Schwierigkeiten bei Zugänglichkeit und Öffnungszeiten von Dienstleistungen des Rathauses und der städtischen Betriebe

II. Finanzielle Unterstützung von Gewerbe, Handel, Kleinunternehmern, Dienstleistern, Kulturschaffenden, anderen Greifswalder Firmen, sowie von der Corona-Pandemie betroffenen Greifswalder Einwohner (Kurz­arbeit, Arbeitslosigkeit)

4. Sofortfonds: Im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung erfolgt eine Aufstockung der Förderung des Arbeitsmarktes (Produkt 5.7.1.00.06) mittels Einrichtung eines Sofortfonds in Höhe von mindestens 1.000.000 € zur schnellen einmaligen Auszahlung an betroffene Unternehmen ohne tiefgehende und langwierige Einzelfallprüfung. Die tatsächliche Auszahlungssumme soll sich an der Betriebsgröße orientieren, bspw. 1000 € für Soloselbstständige, 2000 € für Gewerbetreibende mit bis zu 2 Beschäftigten (inklusive Auszubildenden), 3000 € für Gewerbetreibende ab 3 Beschäftigte. Die Anträge sind an die Anlaufstelle (Stabstelle) zu richten! (Dazu siehe zwei Anhänge – Richtlinie und Formular)

5. Vorgezogene Maßnahmen: Die Prüfung, welche Maßnahmen im öffentlichen Bau- und Sanierungsbereich sofort vorgezogen werden können (bspw. in Schulen, Kitas etc., die derzeit ohnehin leer stehen bzw. nicht genutzt werden können und dürfen), dabei müssen bis auf Weiteres vorrangig einheimische Anbieter bzw. Handwerksfirmen berücksichtigt und entsprechende Angebote von den einheimischen Handwerksbetrieben eingeholt werden.

6. Betriebskosten: Die Stadt und ihre städtischen Betriebe vereinbaren, bis vier Wochen nach Beendigung der Corona-bedingten Sonderregeln, auf formlosen, schriftlichen Antrag hin, für gewerbliche und private Kunden die Vorauszahlung der Betriebskosten (Abschläge) zu stunden. Die Antragsteller haben in einfacher Form zu belegen, dass sie trotz Kurzarbeits-Hilfen und weiterer Bundes-/ Landeshilfen oder Wohngeldbezug ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Auch ein späterer Erlass ist möglich, bedarf jedoch einer Einzelfallprüfung des Corona-bedingten Härtefalls.

Bürgerschaft und Stadt appellieren an andere Vermieter (Privat, Stiftungen, Genossenschaften etc.), ebenfalls zu obigen Maßnahmen bereit zu stehen.

7. Keine Preiserhöhungen: Die Stadt und ihre städtischen Betriebe vereinbaren, in den nächsten drei Monaten auf Erhöhungen bei Gebühren, Mieten und sonstigen Dienstleistungen zu verzichten.

Bürgerschaft und Stadt appellieren an andere Dienstleister (Privat, Stiftungen, Genossenschaften etc.), obige Maßnahmen ebenfalls anzuwenden.

8. Kurzarbeitergeld: Die Stadt prüft in Abstimmung mit ihren kommunalen Betrieben die rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten von Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90% des Nettoarbeitslohns. Stadt bzw. die städtischen Unternehmen setzen die Prüfergebnisse um, für

• die Kurzarbeitergeld-empfangenden Beschäftigten in den kommunalen Unternehmen.
Hierbei darf die wirtschaftliche Situation der städtischen Unternehmen nicht gefährdet werden. Ebenso setzt die Stadt die rechtlichen Regelungsmöglichkeiten um für
• die Kurzarbeitergeld-empfangenden Mitarbeitenden von Vereinen, mit denen die Stadt im Rahmen des KUS-Passes (gemäß KUS-Satzung samt Vergünstigungsübersicht 2020), zusammenarbeitet.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bittet alle Greifswalder Unter-nehmen, die Kurzarbeit anweisen müssen, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90% zu ermöglichen, wenn es die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zulässt.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert die vorpommerschen Bundestagsabgeordneten auf, sich im Bundestag für eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90% durch die Bundesregierung einzusetzen.

9. Entgeltlose Leistungen von Verkaufseinrichtungen an Bedürftige: Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit den hiesigen Bäckern, Tankstellen und weiteren geöffneten Verkaufseinrichtungen zu verhandeln, dass Bürger die Möglichkeit geschaffen wird, Produkte zu erwerben, die im An­schluss an z.B. KUS Pass Inhaber oder sonstige bedürftige Personen (z.B. Tafel-Nutzer, Obdachlose) entgeltlos weitergereicht werden können.

III. Unterstützung von ehrenamtlichen Aktivitäten von Sozial- & Pflegever­einen, Initiativen zur Nachbarschaftshilfe, Online-Kommunikation und ähnlicher Strukturen für mehr Hilfen für Ältere, Risikogruppen und weitere Personengruppen (z.B. KUS-Inhaber, Obdachlose, Tafel-Nutzer)

10. Anlaufstelle zur Unterstützung von ehrenamtlichen Aktivitäten: Die Stadt richtet z.B. in Zusam­men­arbeit mit der Ehrenamtsstiftung und dem Bürgerhafen eine zentrale Anlaufstelle ein, die soziale ehrenamtliche Aktivitäten beraten und unterstützen kann (z.B. bei Aktivitäten für KUS-Passinhaber, für Tafelnutzer, im Pflegebereich etc.). Sie unterstützt die Initiativen und Gruppen auch bei der publikumswirksamen Veröffentlichung ihrer Angebote (z.B. Webseite der Stadt, Presseerklärungen etc.), Verbreitung und Vermittlung von Bedarfen an Unterstützung (z.B. Information an Studenten an Bedarf im Pflegebereich oder bei Initiativen) und auch bei der Beratung der Ortsteilvertretung zur Umsetzung von Anfragen an die Ortsteilbudgets.

11. Zuschüsse: Ehrenamtliche Initiativen können Anträge zur Unterstützung ihrer Aktivitäten in Bezug auf Corona an die Ortsteilvertretungen – Ortsteilbudgets – richten. Hierbei soll im Umlaufverfahren entschieden werden können. Über positiv beschiedene Anträge, die über das Budget der Ortsteilvertretungen hinausgehen, soll der Hauptausschuss gesondert im Umlaufverfahren beschließen. Diese Mehrausgaben sollen dann ggf. aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Den Vereinen, mit denen die Stadt im Rahmen des KUS-Passes zusammenarbeitet und denen aufgrund der Pandemie Einnahmen entfallen, werden auf Antrag die entgangenen Einnahmen erstattet.

CDU-Fraktion, Fraktion BG/FDP/KfV, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Hulda Kalhorn (ZG), Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT UND TIERSCHUTZ, SPD-Fraktion, Christian Kruse, Grit Wuschek

Richtlinie zur Förderung von besonderen Härtefällen im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-CoV-2-Erregers und der damit einhergehenden Covid-19-Erkrankung auf dem Gebiet der UHGW (Härtefallförderrichtlinie-Covid 19)

Antrag auf Gewährung einer Hilfe aus der Härtefallförderrichtlinie-Covid 19