Wirtschaftsminister Harry Glawe appelliert: Bitte mit Augenmaß beim Einlass in die Supermärkte agieren

Harry Glawe
Harry Glawe

(Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit) In der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 03. April 2020 sind verschiedene Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung erläutert. Darin geht es beispielsweise auch darum, gestiegene Hygieneanforderungen einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen. Wichtig ist – so die Verordnung der Landesregierung – die Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens zwei Metern Abstand zu anderen Personen. Darüber hinaus gibt es Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen, die insbesondere bei großen Supermärkten sicherstellen, dass sich je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nur je ein Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.

Hierzu appelliert Wirtschaftsminister Harry Glawe: „Die Gesunderhaltung der Menschen steht an erster Stelle. Viele Menschen im Land halten sich an die bestehenden Regeln. Dafür dankt die Landesregierung allen sehr. Die kontaktreduzierenden Maßnahmen werden bestmöglich eingehalten. Es geht auch im Rahmen der Verordnung darum, Dinge mit Augenmaß anzugehen. Es ist praktisch nicht immer möglich für eine Betreuung eines Kindes zu sorgen, wenn der Einkauf erledigt werden muss. Alleinerziehende Mütter oder auch, wenn ein Elternteil ein Kind dabei hat, können die Kinder nicht vor der Supermarkttür warten und allein gelassen werden. Der Einkauf ist hier dennoch möglich. Es gilt weiter, Abstand zu anderen Kunden im Laden zu halten. Darüber hinaus gibt es im Land auch Menschen, die auf Hilfe beim Einkauf angewiesen sind, wie beispielsweise Sehbehinderte. Auch hier sollte der Einkauf durch Mitarbeiter vor Ort ermöglicht werden.“

Soforthilfe – Über 40 Millionen Euro ausgereicht – 7.381 Anträge bewilligt

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 7.381 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montagabend, 05. April 2020). „Es wird weiter zügig vom Landesförderinstitut an der Bewilligung und Auszahlung gearbeitet. Nicht jeder, der heute einen Antrag gestellt hat, wird auch morgen die Soforthilfe auf dem Konto haben. Wir bitten um etwas Geduld, enorm viele Anträge sind eingegangen. Die Bandbreite der Branchen für die Anträge ist groß. Sie kommen beispielsweise aus dem Einzelhandel, Handwerk oder auch dem Tourismus. Ein Großteil der Antragsteller sind Soloselbstständige“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Circa 34.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden knapp 80 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Aktuell wurde das Antragsformular 167.000 heruntergeladen.