Universität (fast) ohne Namen – Aus Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald wird Universität Greifswald

Universität Greifswald
Universität Greifswald

Nach der im letzten Jahr aufgrund Formfehler vom Kultusministerium kassierten Entscheidung über die Ablegung des Namens Ernst Moritz Arndt startete der derzeitig noch amtierende Senat einen weiteren Versuch den Namen loszuwerden und das obwohl vor kurzem erst ein neuer Senat gewählt wurde, in dem mehrere Senatoren gewählt wurden, die auf Listen kandidierten, die für den Erhalt des Namenspatrons eintraten. Am Nachmittag des 17. Januar 2018 tagte erweiterten Senat um erneut abzustimmen, dieses Mal aber sollte sich die Abstimmung etwas anders gestalten, denn nun lag eine Abstimmungsfolge mit drei Varianten vor, die zwei Kompromissvorschläge beinhaltete.

Wäre die Abstimmung über eine Änderung des Namens von Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald in Universität Greifswald an der notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert, hätte man über Varianten abgestimmt, welche eine optionale Nennung beziehungsweise Weglassung des Namens erlauben würden. Nach der zweiten Variante würde der Name in Universität Greifswald geändert und der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt erlaubt, bei der dritten Variante würde der Name Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald beibehalten und die Kurzbezeichnung Universität Greifswald erlaubt werden. Dieses hätte dann aber nach noch zu erlassenden Regeln zu erfolgen.

Bei der im Dezember erfolgten Befragung der Universitätsangehörigen stimmten 48.66 Prozent für den Namen Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und 34.38 Prozent für den Namen Universität Greifswald, für einen irgendwie gearteten Kompromiss fand sich aber keine Mehrheit. Nach der Beschäftigung mit dem Stimmungsbild einigte sich der engere Senat dann doch noch darauf, einen Kompromiss im Namensstreit zu ermöglichen und setzte die Abstimmung der beiden Varianten auf die Tagesordnung.

Während bei der letzten Abstimmung noch zweiundzwanzig Senatoren für die Ablegung des Namens waren und sich äußerst knapp gegen die elf Befürworter behaupten können, fiel die erneute Abstimmung über den Namen anders aus. Aufgrund der verfehlten Zweidrittelmehrheit wurde anschließend über den ersten Kompromiss abgestimmt, der zwar die Ablegung des Namens beinhaltete, so dass aus der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald die Universität Greifswald wird, die Verwendung des Namens aber optional erfolgen darf. Mit einer Zustimmung von siebenundzwanzig Stimmen wurde gegen acht Gegenstimmen und keiner Enthaltung die Grundordnung der Universität folgendermaßen geändert:

Die Universität in Greifswald trägt den Namen Universität Greifswald; diesem kann nach Maßgabe einer vom engeren Senat nach Anhörung des erweiterten Senats zu beschließenden Ordnung der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt vorangestellt werden. Dabei ist das einheitliche Auftreten der Universität im Rechtsverkehr sicherzustellen.

Bevor die Änderung der Grundordnung in Kraft treten kann, muss das Bildungsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern dieser aber noch zustimmen. Während sich die Universitätsleitung positiv über den erzielten Kompromiss äußerte, sind die enttäuschten Stimmen aus den Kreisen der Befürworter des entthronten Namenspatrons der Greifswalder Universität laut zu vernehmen, welche in dieser Entscheidung einen faulen Kompromiss sehen. Der Greifswalder Landtagsabgeordnete Egbert Liskow spricht in der auf seiner Homepage veröffentlichten Stellungnahme unter anderem auch von einer erneuten Überprüfung des Wahlergebnisses durch die Rechtsaufsicht des Landes, welche man mit dieser Art der Abstimmung erzwingen würde.

Die Universität weist in ihrer Mitteilung über die Namensablegung darauf hin, dass sowohl das Justitiariat der Universität als auch die Satzungskommission schon vor der Sitzung des Senats die rechtliche Möglichkeit der zur Abstimmung stehenden Kompromisslösungen ausführlich geprüft haben sollen. Die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung durch die Rechtsaufsicht des Landes dürfte recht hoch sein, denn diese ist für die Befürworter die einzig verbliebene Möglichkeit den gefassten Beschluss noch kippen zu können.