Jugend schützt vor Dummheit nicht oder Der Kinder- und Jugendbeirat bastelt sich eine Satzung – Ein Kommentar

Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler. meinte einst Konfuzius und Unrecht hat er mit seiner Meinung nicht, denn wer statt den Fehler zu berichtigen sich trotzig wie ein kleines Kind aufführt, der sollte besser die Finger von der Politik lassen, denn selbst für die Kommunalpolitik sollte man eine gewisse geistige und moralische Reife vorweisen können. Dass selbst Erwachsene damit ein Problem haben, wissen alle, die schon einmal eine Bürgerschaftssitzung verfolgt haben, der Unterschied zu Kindern ist nur, dass diese nicht weinerlich rumjammern, weil man ihre offensichtliche Kompetenzbefreitheit nicht mit der Anzahl der Kerzen auf den Geburtstagstorten in Verbindung bringt. Statt die vorgetragenen Vorurteile mit Taten zu widerlegen, hielten es die Initiatoren des Greifswalder Kinder- und Jugendbeirates aber nicht nötig ihre fehlerhafte Satzung zu berichtigen, sondern sich mit schmollenden Mündern zurückzuziehen und zu hoffen, dass die Greifswalder Bürgerschaft diesen in ihrem Sinne Gültigkeit verschafft.

Um dieses aber glauben zu können, muss man mit dem sprichwörtlichen Klammerbeutel gepudert worden sein, denn dieser Sachverhalt wurde bekanntlich schon einmal vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern juristisch geklärt. Damals war es der Frauenbeirat, der etwas mehr Rechte haben wollte, als die Kommunalverfassung Beiräten überhaut zugesteht. Dass man nach dieser hochpeinlichen Bauchlandung nun einen weiteren Versuch unternimmt, verfassungsrechtlich zweifelhafte Satzungen beschließen zu wollen, zeugt nur von der unendlichen Dummheit einiger Menschen, über die schon Albert Einstein philosophierte. Zumindest hat die Verwaltung inzwischen eine überarbeitete Satzung erarbeitet, in der diese Passagen getilgt worden sind. Wenn die Bürgerschaft Ende Februar das Thema auf der Tagesordnung hat, dann braucht diese zumindest keinen Änderungsantrag mehr zu stellen.

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Der Kinder- und Jugendbeirat wird zu allen Ausschusssitzungen eingeladen und hat Rede- und Antragsrecht in allen Ausschüssen der Bürgerschaft. Der Kinder-und Jugendbeirat hat das Recht, Anliegen, welche Belange der Kinder und Jugendlichen zum Inhalt haben, direkt an die Bürgerschaft, die Ausschüsse, die Ortsteilvertretungen und die Verwaltung heranzutragen. Ladungen zu den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und der Ortsteilvertretungen gehen an die jeweils vom Beirat benannten Mitglieder des Kinder-und Jugendbeirat.

An die/den Vorsitzende/n des Kinder-und Jugendbeirates geht die Ladung zu den öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft…

Zumindest theoretisch, denn von den demokratischen Grundsätzen, die in der Präambel angesprochen werden, findet man in der Satzung herzlich wenig. Teilweise wiederspricht der vorgelegte Satzungsentwurf den demokratischen Grundsätzen sogar. Laut Satzung (§ 6) soll der Greifswalder Kinder-und Jugendbeirat für die Dauer von zwei Jahren direkt gewählt werden, sprich dessen Mitglieder des Beirates holen sich ihre Legitimierung durch das Votum der abstimmungsberechtigten Kinder und Jugendlichen, sowenig Stimmen es letztendlich dann sein mögen. An einer anderen Stelle der Satzung (§ 3) findet man dann aber die Einräumung einer Möglichkeit, ein Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats mittels einer Zweidrittelmehrheit des Kinder- und Jugendbeirats abzuwählen. Das Einzige was der Beirat kann, ist die Abwahl ihrer von ihm selbst gewählten Sprecher. Unliebsame Mitglieder abzuwählen kann keine Bürgerschaft, kein Kreistag, kein Landesparlament, kein Bundestag und auch im EU-Parlament ist man von solch undemokratischen Ansinnen sicher. Die Greifswalder Kinder und Jugendlichen sind der Souverän des Greifswalder Kinder- und Jugendbeirats, nicht dessen Mitglieder, von denen sich offenbar einige wie einst schon Hitler aufführen können wollen.

Nach dem vorliegenden Satzungsentwurf sollen alle jungen Menschen wahlberechtigt sein, die am Wahltag das achte, aber noch nicht das 22. Lebensjahr vollendet haben und die in Greifswald wohnen, zur Schule gehen, studieren, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren oder arbeiten. Für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern muss man EU-Bürger sein, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat. Es gibt keinen wirklichen Grund, nachdem man das Wahlalter für diesen Beirat heruntergesetzt hat, von den sonst üblichen Kriterien abzuweichen. Nach dem vorliegenden Satzungsentwurf könnten sogar Kinder und Jugendliche wählen, die gar nicht in Greifswald leben. Dass Kinder- und Jugendbeirat auch noch das Wahlverfahren in einer selbstbeschlossenen Wahlordnung regeln möchte, sollte man bei dieser zweifelhaften Art und Weise der Auslegung demokratischer Grundsätze dann doch noch einmal von der Bürgerschaft überdenken lassen, denn unter anderem soll der Anteil der Mitglieder einer Partei unter den Mitgliedern des Beirates beschränkt werden.

Höchst undemokratisch ist auch das Ansinnen, die Satzung des Beirates nach eigenen Gutdünken ändern zu können (§ 9) und diese Änderungen der Bürgerschaft und Stadtverwaltung nur zur Kenntnis geben zu müssen. Laut der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind kommunale Satzungen vom Bürgermeister auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Die Satzung vom Greifswalder Kinder-und Jugendbeirat wird, wenn überhaupt, von den Mitgliedern der Greifswalder Bürgerschaft beschlossen, nicht von den Mitgliedern des Greifswalder Kinder- und Jugendbeirats. Die Stadtverwaltung hat die Satzung offenbar nicht vollständig gelesen hat, denn ansonsten wären die besagten Stellen auch dem Rotstift zum Opfer gefallen. Schade dass von den potentiellen Mitgliedern des Beirates in den letzten Monaten nichts Konstruktives gekommen ist. Beim öffentlichen Workshop zu den Stadtteilen an der Dänischen Wiek, der im November im St. Spiritus stattfand, waren die jüngsten Anwesenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung.