Baden mit einem antiquierten Familienbild – Ein Kommentar
Der Duden definiert den Begriff der Familie als eine „aus einem Elternpaar oder einem Elternteil und mindestens einem Kind bestehende [Lebens]gemeinschaft“ und bringt mit dieser Definition einen Sachverhalt auf den Punkt, der selbst juristisch nicht eindeutig definiert ist. Als Keimzelle der Gesellschaft betitelte einst das Bundesverfassungsgericht die Familie, und heutzutage,…