Die CDU möchte mehr Transparenz bei den Elternbeiträgen der Kindertagesstätten

Elternbeiträge
Elternbeiträge

Was Kindertagesstätten und Horte betrifft, sind Eltern auf sich alleingestellt, denn um einen brauchbaren Überblick über die Angebote der jeweiligen Anbieter zu bekommen, müsste man schon jeden Einzelnen von ihnen abklappern, um entsprechende Einzelheiten zu erfahren. Auf der Internetseite der Universitäts- und Hansestadt Greifswald findet man zwar eine gute Übersicht über die Einrichtungen des kommunalen Eigenbetriebes Hanse-Kinder mit Öffnungszeiten, einen Überblick über die pädagogischen Angebote sowie einigen Bildern, um sich einen ersten Eindruck über die jeweilige Kindertagesstätte bilden zu können. Demgegenüber fällt der Überblick über die Kindertagesstätten der freien Träger mehr als dürftig aus, denn mehr als die Kontaktdaten finden die informationssuchenden Eltern aber nicht.

Was beide Übersichtseiten aber eint, ist das gänzliche Fehlen einer allumfassenden Übersicht über die Kosten, welche auf die Eltern zukommen, die für ihre Kinder einen Platz in einer der Greifswalder Einrichtungen suchen, dabei aber das Problem haben, diese nicht miteinander vergleichen zu können. Diese gibt es derzeitig nur für die kommunalen Einrichtungen. Da jede einzelne Kindertagesstätte unterschiedliche Platzkosten hat, der Zuschuss des Landkreises für jeden Platz aber gedeckelt ist, fallen die Kosten mal höher oder niedriger aus, welche zwischen Stadt und Eltern aufgeteilt werden müssen. Dementsprechend kommt es zu unterschiedlich hohen Elternbeiträgen, bei denen sich die meisten kommunalen Kindertagesstätten höchstwahrscheinlich im oberen Bereich einer Liste befinden dürften, in der alle zu zahlenden Elternbeiträge aufgelistet sein würden.

Derzeitig gibt es noch keinen derartigen Überblick, mit dessen Hilfe die Eltern auf einem Blick wüssten, mit welchen finanziellen Belastungen sie in Zukunft zu rechnen haben. Das möchte die Greifswalder CDU-Fraktion nun ändern, indem sie bei der nächsten Bürgerschaftssitzung mit der Drucksache 06/563 einen Prüfauftrag über die Darstellung der Elternbeiträge einbringen will. Diesen Antrag begründet sie mit einer Transparenz, die andere Städte in Mecklenburg-Vorpommern, namentlich werden in dem besagten Antrag die Hansestadt Rostock sowie die Landeshauptstadt Schwerin aufgeführt, den Eltern zugestehen, indem sie ihren Bürgern entsprechende Listen zur Verfügung stellt. Die von der Hansestadt Rostock veröffentlichte Übersicht dürfte in ihrer Form aber nur einen ungefähren Richtwert der maximale Kosten darstellen, da in dieser Liste beispielsweise Informationen über die durch eine einkommensabhängige Geschwisterermäßigung verringerten Kosten eines Platzes fehlen.

Ein entsprechend einfach gehaltener Überblick dürfte auch für die Hansestadt Greifswald möglich sein, weshalb die Frage im Raum steht, weshalb die CDU-Fraktion in ihrem Antrag nur eine Prüfung über die mögliche Form einer Darstellung formuliert. Wenn man eine Transparenz fordert, dann sollte man nicht nur die Möglichkeit prüfen, wie man Transparenz darstellen kann, sondern gleich die sprichwörtlichen Nägel mit Köpfen machen und gleich die richtige Transparenz fordern. Da die Hansestadt Rostock ihren Überblick über die Elternbeiträge der Kindertagesstätten schon seit einigen Jahren veröffentlicht, dürfte es wohl keine rechtlichen Hinderungsgründe geben, es nicht in derselben Art und Weise auch für die Greifswalder Kindertagesstätten zu tun.

Noch bleibt einige Zeit diesen Antrag in den Ausschüssen ausgiebig zu diskutieren, wie beispielsweise dem Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend am 22. Februar beziehungsweise im Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft am 24. Februar, bevor er am 4. März auf der Tagesordnung der Bürgerschaft stehen wird. Sollte dem Antrag der CDU stattgegeben werden, was eigentlich anzunehmen wäre, sollen die Ergebnisse der Prüfung bei der Bürgerschaftssitzung im Mai vorgestellt werden. Dass ein solcher Überblick für die Eltern durchaus wichtig sein kann, kann man am Rostocker Beispiel sehen, bei dem es beispielsweise eine Bandbreite von 178.87 bis zu 279.91 Euro bei den Kinderkrippenplätzen gibt.