Landrätin Dr. Barbara Syrbe legt Einspruch gegen den Kreistagsbeschluss über den Umfang der Kinder- und Jugendförderung ein

Es gab in Deutschland einmal Zeiten, da sah man die Kinder noch als die Zukunft des Landes, die Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Greifswald sieht es anscheinend etwas anders, denn inzwischen soll nach Aussagen mehrerer Kreistagsabgeordneter ein Einspruch gegen den Beschluss des letzten Kreistages über den Umfang der Jugendförderung der nächsten Jahre eingegangen sein. Dabei sah die Abstimmung zugunsten der Leistungen für die insgesamt 36167 Kinder und Jugendlichen des Landkreises positiv aus. Der Finanzausschuss und der Kreisausschuss hatten dem Antrag des Jugendhilfeausschusses zugestimmt, im Kreistag wurde er gegen die Stimmen aus der CDU-Fraktion angenommen. Mit der für die Betroffenen negativen Reaktion der Verwaltung ist die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit recht fraglich.

Der Landkreis-Vorpommern-Greifswald ist zwar der ärmste Landkreis Deutschlands, für andere freiwillige Ausgaben hat er aber immer noch Gelder übrig. Schaut man sich die Liste der freiwilligen Ausgaben an, allzu viele sind es nicht, fallen die Zuschüsse für den Flughafen Heringsdorf nicht nur deutlich höher aus als für die freiwilligen Zuschüsse für den öffentlichen Personennahverkehr aus, sie fallen derzeitig sogar viel höher aus, als die vom Kreistag beschlossenen Gelder für die Kinder und Jugendlichen. Für die 33264 Passagiere des letzten Jahres schoss der Kreis um die 14,00 Euro zu, und das pro Person.

Demgegenüber standen für die Kinder- und Jugendarbeit im ehemaligen Landkreis Ostvorpommern nur 5,11 Euro pro Person zur Verfügung gestellt worden. Nach dem Antrag des Jugendhilfeausschuss standen die bisher gezahlten Gelder in keinem Verhältnis zu den Kosten, die durch die Vereinbarungen entstanden sind. Im ehemaligen Landkreis Ostvorpommern wären das nach den Angaben des Ausschusses 12,55 Euro, im ehemaligen Landkreis Uecker-Randow 18,00 Euro und in der Hansestadt Greifswald sogar 46,06 Euro pro Person. Hier muss man aber anmerken, dass die in Greifswald vorgehaltenen Angebote, wie beispielsweise der Musikschule, auch von vielen Kindern aus den umliegenden Gemeinden genutzt werden, wodurch sich die Statistik etwas verzerrt darstellt.

Bisher sah die Vereinbarung mit dem Land Zahlungen des Landkreises Ostvorpommern und der Hansestadt Greifswald von jeweils 5,11 Euro pro Person vor, dem ehemaligen Landkreis Uecker-Randow war die Kinder- und Jugendarbeit sogar 10,00 Euro wert. Mit den in der Beschlussvorlage vorgeschlagenen Sockelbetrag von 12,50 Euro pro Person hätte man die notwendigen Gelder für die Jugendförderung zwar nicht vollständig zusammenbekommen, zumindest hätte man aber die Zuschüsse der Gemeinden etwas verringert. Das Signal welches die Verwaltung des Landkreises mit ihrem Einspruch aussendet, dürfte die Träger der Kinder- und Jugendarbeit treffen, denn das SGB VIII. äußert sich im § 11 Abs. 1 zu diesem Thema folgendermaßen:

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Die Gelder für die Kinder- und Jugendförderung sind nach diesem Gesetz zwar freiwillig, zumindest was die Höhe der zu zahlenden Summen betrifft, ansonsten aber auch in gewisser Form eine Pflichtausgabe. Etwa 429 Millionen Euro beträgt die Höhe des Haushaltes des Landkreises Vorpommern-Greifswald in dieses Jahr. Gemessen an diesem Etat beträgt die Erhöhung der Ausgaben für die Jugendförderung 0,06 Prozent. Ein verschwindend geringer Anteil, wenn man zudem bedenkt, dass alle freiwilligen Ausgaben überhaupt nur 1,15 Prozent des Haushaltes ausmachen. Einen ernsthaften Sparwillen der Verwaltung sollte man in diesem Verhalten eher nicht vermuten wollen. Schaut man sich das Haushaltssicherungskonzept des Kreises mal etwas an, welches bei letzten Kreistagssitzung vorgestellt wurde, findet man darin unter anderen einen Einbau von Wasserspareinsätzen in den Wasserhähnen der Verwaltungsgebäude, wodurch angeblich 2430,00 Euro pro Jahr gespart werden sollen.

Das Beispiel mit den Wasserhähnen zeigt deutlich, wie man an der falschen Stelle sparen kann und dadurch höhere Kosten verursacht. Um so weniger Wasser verbraucht wird, um so weniger Abwasser gibt es. Da die Gebühren für die Abwasserreinigung anhand der Mengen berechnet werden, steigen die Gebühren für die Abwässer. Letztendlich spart man unter dem Strich kein Geld, sondern gibt es für andere Dinge aus, in dem Fall Abwassergebühren. Das Geld, welches dank des Widerspruches nun nicht mehr in die Bildung, den Sport und die Kultur der Kinder und Jugendliche des Landkreises Vorpommern-Greifswald fließen kann, muss später in höheren Summen für die Präventionsarbeit ausgegeben werden.