Spielplätze für die WVG

Einen der undankbarsten Jobs in Greifswald hat zweifelsfrei Klaus-Peter Adomeit, der sich als Geschäftsführer der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald mit immer mehr Begehrlichkeiten vonseiten der Stadt als alleiniger Eigentümerin konfrontiert sieht. Diese hat die Wohnungsbaugesellschaft nach dem gescheiterten Teilverkauf an eine Immobilienfirma als Melkkuh für sich entdeckt, welche die eine oder andere Aufgabe übergestülpt bekommt. Das bekannteste und bisher teuerste Beispiel ist die Greifswalder Stadthalle, die Jahr für Jahr sechsstellige Verluste produziert, welche unter dem Strich durch ein höheres Mietpreisniveau der Gesellschaft quer subventioniert werden. Ein deutlich größerer Brocken, vor dem die WVG vorerst noch verschont geblieben ist, sind die maroden Kindertagesstätten des städtischen Eigenbetriebes Hanse-Kinder, welche nach dem Wunsch einiger Bürgerschaftsfraktionen in Form einer Eigenkapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht werden soll, die dann saniert zu einem äußerst günstigen Preis an den Eigenbetrieb vermietet werden sollen.

Demgegenüber entpuppt sich der neueste Vorschlag der Stadtverwaltung fast schon als Bagatelle, denn diese möchte sich von elf Spielplätzen trennen, die sie als Kapital in die WVG einbringen möchte. Diese würde dann vor der Aufgabe stehen, die meist maroden Spielstätten zu sanieren und anschließend zu betreiben. Was wie eine relativ banale Aufgabe klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine undankbare Tätigkeit, die durch rechtliche Vorschriften bis in das kleinste Detail geregelt ist. Grundlage für das Betreiben eines Spielplatzes ist die DIN EN 1176, mit der die allgemeine Betriebssicherheit sichergestellt werden soll. Laut dieser Norm ist alle drei Monate eine Inspektion vorgeschrieben, bei der die Spielgeräte überprüft und bei Bedarf gewartet werden müssen. Diese ergänzen die wöchentlichen Routineinspektionen, bei der offensichtliche Gefahrenquellen erkannt werden können. Komplettiert wird das Ganze durch jährliche Hauptinspektion, bei der die allgemeine Betriebssicherheit durch einen Sachkundigen festgestellt wird, der dabei die Standfestigkeit der Geräte ermittelt und eine Beurteilung der Mängel vornimmt.

Allein die jährliche Hauptinspektion kostet pro Spielplatz und Jahr mehrere Hundert Euro, dazu kommen die Kosten für die regelmäßige Wartung der Spielplätze, welche jeweils pro Spielplatz eine vierstellige Summe verursachen würden. Da die der WVG zugedachten Spielplätze sich aber nicht unbedingt in einem Zustand befinden, der als gut zu bezeichnen wäre, kämen die Kosten für die notwendigen Sanierungen hinzu, die übrigens eine sechsstellige Summe erreichen würden. Einen Betrag von 15000 bis 180000 Euro kann man für einen einzelnen Spielplatz ansetzten, wobei die Grenzen nach oben bekanntlich offen sind, um ihn in einen verkehrssicheren Zustand versetzen zu können. Als einziges Argument für die Übertragung könnte man die vorhandenen Kapazitäten und Kompetenzen der WVG vorbringen, mit denen der städtische Bauhof nicht prahlen kann. Bliebe die finanzielle Komponente dieses einseitigen Geschäfts, bei dem der WVG und damit auch indirekt ihren Mietern in die Tasche gegriffen würde, bräuchte man nicht zu spekulieren.