Kabinett beschließt Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung MV

Schweriner Schloss
Schweriner Schloss

(Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit) In der Kabinettssitzung der Landesregierung in Schwerin sind am Dienstag Veränderungen in Bezug auf die Corona-Schutzverordnung M-V beschlossen worden. Friseure können ab dem 04. Mai wieder öffnen. „Damit haben wir einen ersten wichtigen Schritt für den Einstieg in die Öffnung für körpernahe Berufe erreicht. Mir ist wichtig, dass auch andere Berufsgruppen, die in ähnlichen Bereichen arbeiten, eine Perspektive bekommen. Deshalb werden wir prüfen, ob ab dem 11. Mai auch der Betrieb von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben erlaubt sein wird. Damit wird sich das Kabinett in der kommenden Woche beschäftigen. Wichtig ist die Einhaltung der Hygienevorschriften“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Kabinett in Schwerin.

Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen

Darüber hinaus ist die Einführung einer Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen beschlossen worden. „Die Maske soll beim Besuch einer Arztpraxis mitgebracht und vor dem Betreten der Praxis angelegt werden. Das ist ein notwendiger Beitrag zum Gesundheitsschutz: Jeder schützt beim Arztbesuch mit einer Maske in erster Linie andere Patienten, sich selbst und vor allem auch das medizinische Personal. Die Regelung tritt mit der Verordnung in Kraft. Minister Glawe machte deutlich, dass mit der Regelung in Arztpraxen auch dem Wunsch der Ärztekammer M-V und der Kassenärztlichen Vereinigung M-V Rechnung getragen wird. „Eine Mund-Nase-Bedeckung, wie zum Beispiel eine Alltagsmaske, Schal oder ein Tuch sind – wie im Einzelhandel auch – möglich“, so Glawe weiter. Die Regelungen gelten auch in Psychotherapeutenpraxen und in Praxen anderer Gesundheitsberufe. In den Räumlichkeiten ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Wer hinter Plexiglas sitzt, braucht keinen Mundschutz tragen

Beschäftigte brauchen, soweit sie durch andere Schutzvorrichtungen geschützt werden, keine Bedeckung tragen. „Bei allen Entscheidungen ist auch die Alltagspraxis wichtig. Wer beispielsweise in Arztpraxen im Tresenbereich oder im Verkauf im Einzelhandel hinter einer Plexiglaswand sitzt, braucht nicht extra eine Mund-Nase-Bedeckung aufsetzen“, machte Glawe weiter deutlich. Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, brauchen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Das gilt beispielsweise beim Einkaufen und auch beim Besuch von Arztpraxen.

Wirtschaftsminister Glawe fordert auch „Terrassenöffnung“

Darüber hinaus setzt Wirtschaftsminister Harry Glawe sich für eine „Terrassenöffnung“ im Hotel- und Gastronomiebereich ein. „Der Tourismus ist stark -wie kaum eine andere Branche- bundesweit betroffen. Wir brauchen ein Signal und eine schrittweise Perspektive für die Branche. Unter Einhaltung aller Hygienestandards, der entsprechenden Abstände und unter Kontrolle des ständigen Infektionsgeschehens bei Corona-Infektionen sollte eine vorsichtige Öffnung im Außenbereich möglich sein“, forderte Wirtschaftsminister Glawe. Darüber wird in der Taskforce „Sicherer Tourismus“ mit allen Beteiligten sowie in der kommenden Woche auch im Kabinett gesprochen.

Flächendeckende Abstrichtests in Pflegeheimen

Gesundheitsminister Glawe hat darüber das Projekt „Flächendeckende Testung in Pflegeheimen“ weiter voran gebracht. „Das Projekt ist startklar. Es finden noch abschließende Gespräche mit den Trägern statt. Die Umsetzung soll über die Firma Centogene erfolgen. Es werden voraussichtlich 24.400 Alten- und Pflegebedürftige in den Heimen getestet, beim Personalstamm in den Heimen werden es ca. 15.500 Personen sein. Positiv auf COVID-19 getestete Personen werden mehrfach getestet. Der Schutz vor einer Infektion steht an erster Stelle“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. Die Kosten für das Projekt der flächendeckenden Testung in den Pflegeheimen belaufen sich auf rund 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds.

Soforthilfe – rund 269 Millionen Euro ausgereicht – rund 27.000 Anträge ausgezahlt

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 26.905 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montag-Abend, 27. April 2020). „Rund 70 Prozent der bisher gestellten Anträge sind durch das Landesförderinstitut bewilligt und ausgezahlt. Es kommen in den vergangenen Tagen weniger Anträge rein. Soloselbstständige und Kleinstunternehmen machen dabei 92 Prozent aller Bewilligungen aus. Es wird deutlich, dass die Soforthilfe direkte Unterstützung für die heimische Wirtschaft ist, die in mehreren Bereichen hart von der Corona-Krise getroffen ist“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Als Beispiele nannte der Minister das Hotel- und Gastgewerbe, den Dienstleistungsbereich oder den Handel.