Landesregierungen im Norden schränken Tourismus ein

Insel Hiddensee
Insel Hiddensee

(Staatskanzlei) Die norddeutschen Küstenländer werden ab dem 16. März den Zugang für Touristen zu den Inseln in der Nord- und Ostsee unterbinden. Darauf haben sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsident Stephan Weil am Sonntag verständigt. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Maßnahmen aufgrund der Größe der Inseln und der zahlreichen direkten Verbindungen aufs Festland ab morgen schrittweise eingeführt. Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden lediglich Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben oder zur Arbeit auf die Insel müssen bzw. von der Arbeit auf dem Festland zurückkehren. Die Versorgung der Inseln mit Gütern des täglichen Bedarfs wird weiterhin sichergestellt.

Grund für die Abriegelung ist, dass die Gesundheitssysteme der Inseln nicht auf eine größere Zahl von mit dem Coronavirus infizierten Menschen vorbereitet sind. Die Maßnahme dient damit sowohl dem Schutz der Inselbevölkerung als auch dem Schutz der Gäste. Insbesondere sind die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln nicht auf schwere Erkrankungsverläufe ausgelegt. Diese Anordnung wird durch verkehrsleitende Maßnahmen sichergestellt. Urlauberinnen und Urlauber, die bereits auf einer der Inseln Quartier bezogen haben, werden gebeten, den Heimweg anzutreten. Für den Tourismus auf dem Festland kündigten die Landesregierungen ebenfalls Regelungen an.

Update

(Das Ministerium für Inneres und Europa) Die Mitglieder des Interministeriellen Führungsstabes sind heute zu ihrer 2. Sitzung zusammengekommen, um die operative Arbeit der verantwortlichen Behörden koordinierend zu unterstützen. Viele Einzelfragen zu den Beschlüssen und Maßnahmen der Landesregierung gegen die Corona-Ausbreitung aus den verschiedenen Fachbereichen der Ministerien und der Landkreise sowie kreisfreien Städte wurden erörtert.

Der Staatssekretär im Innenministerium, Thomas Lenz, der die Sitzung regelmäßig leitet, erläuterte vor allem die heutigen Festlegungen zu touristischen Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern, die am 16. März 2020 rückwirkend in Kraft treten.

„Jeder Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern darf sich natürlich auch nach wie vor innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bewegen, also auch die Inseln besuchen. Ebenso können Personen, die ihren Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Arbeit nachgehen, in unser Bundesland reisen, ebenso wie Personen ohne ersten oder zweiten Wohnsitz in M-V, die aber hier einer erwerbsmäßigen oder selbstständig Tätigkeit nachgehen“, sagte der Staatssekretär.