(Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit) Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von positiv getesteten verlegungsfähigen Covid-19-Patienten werden an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese steuern in ihren Einzugsgebieten (Clustern) in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. „Die Aufnahme von COVID-19-Patienten soll dabei bewusst dezentral erfolgen, um möglichst nah an den Ausbruchsherden zu bleiben und die Kapazität der Rettungsdienste möglichst zu schonen. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert. Das Vorgehen haben wir mit den Beteiligten entsprechend abgestimmt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.
Regionale Cluster gebildet – Zuordnung der Krankenhäuser in Anlehnung an Krankenhausplanung
Zu jedem Cluster gehören neben der Koordinierungsstelle zwischen fünf und acht Kliniken. Insgesamt (Koordinierungsstellen und Krankenhäuser) sind dies voraussichtlich 28 Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Zuordnung der beteiligten Krankenhäuser zu den Koordinierungsstellen erfolgt in Anlehnung an die Planungsregionen des Krankenhausplans und unter Berücksichtigung der räumlichen Beziehungen für die Region“, so Glawe weiter. Der für die Region zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdienst wird in die Entscheidungen eingebunden. „Der Clustermanager koordiniert daneben insbesondere die Verteilung der Beatmungskapazitäten und das erforderliche Personal in der Clusterregion in enger Absprache mit den jeweiligen Krankenhäusern“, erläuterte der Gesundheitsminister. Nicht geeignet oder vorgesehen für die Erstaufnahme von COVID-19-Patienten sind psychiatrische Krankenhäuser. Glawe machte deutlich, dass eine flächendeckende erhöhte Beatmungskapazität zur Versorgung der COVID-19-Patienten notwendig sei. „Zurzeit werden 512 Beatmungsplätze vorgehalten. Weitere ca. 100 Plätze können als Reserve ohne Zuführung von weiteren Beatmungsgeräten aktiviert werden“, machte Glawe deutlich.
Rehakliniken als Versorgungsreserve – Behandlung von Patienten, die nicht an COVID-19 erkrankt sind
„Sollten die Krankenhäuser eines Clusters ihre Kapazitätsgrenze erreichen, können geeignete Fälle, die nicht an COVID-19 erkrankt sind, in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden“, so Glawe weiter. Vorgesehen hierfür sind aufgrund ihrer krankenhausnahen Strukturen die Klinik Malchower See für Cluster I; Tessinum in Tessin für Cluster II; Median Klinik Bad Sülze für Cluster III; Medigreif Parkklinik Greifswald für Cluster III sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg für Cluster IV. Die vorgenannten Rehakliniken sollen primär weiterbelegt werden. Im Falle einer Hinzuziehung als Krankenhaus verlegen diese ihre Rehabilitationspatienten in nahegelegene Rehakliniken. Hilfsweise kann ein verkürztes Verfahren in der Krankenhausplanung realisiert werden. Zur Absicherung der notwendigen Einsatzzeiten sollen die Arbeitszeitregelungen gelockert sowie die wechselseitige Personalüberlassung vereinfacht werden.
Aufbau von Fieberzentren
Darüber hinaus sollen vier Fieberzentren in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut werden. „Zur Identifizierung und Weiterleitung positiv getesteter COVID-19-Patienten ist geplant, zum Schutz der ambulanten Strukturen in Rostock, Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin Zentren einzurichten. Die Maximalversorger an den Standorten stehen unterstützend zur Verfügung. Greifswald wird dabei als Pilotprojekt vorangestellt. Die Fieberzentren sind Teil der ambulanten Versorgung und dienen neben der Behandlung der Betroffenen insbesondere dem Schutz und der Entlastung der ambulanten Arztpraxen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Die Fieberzentren werden von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben und von den Gesundheitsämtern koordiniert. Den Fieberzentren werden Patienten mit positivem SARS-CoV-2 („Coronavirus“)-Nachweis zugeführt. In den Zentren wird über deren geeignete Weiterbehandlung entschieden.