Ein Mann sieht rot oder Axel H. darf nicht wählen – Ein Kommentar

Axel Hochschild
Axel Hochschild

Geht das mit dem intransparenten Handeln so weiter, Herr Oberbürgermeister? lautet der Titel einer von der Greifswalder CDU veröffentlichten Pressemitteilung, in welcher sich ihr Vorsitzender Axel Hochschild über die Art und Weise beschwert, mit der die Leiterin des Rechtsamtes Sandra Schlegel als 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters gewählt werden soll. In dieser Pressemitteilung offenbaren sich leider ein paar Schwächen bei seiner Argumentation, die man nicht unbeleuchtet im Dunklen stehen lassen kann, denn offensichtlich hat er sich diesmal, rein bildlich gesprochen, selber ins eigene Bein gebissen. Dieses übrigens schon im ersten Satz, denn in diesem stellt er die Aussage in den Raum, dass zumindest die Mitglieder CDU-Bürgerschaftsfraktion erst aus der Ostsee-Zeitung vom 17. Februar erfahren haben, dass der Oberbürgermeister die Leiterin des Rechtsamtes gerne als seine Stellvertreterin hätte. Als Fraktionschef hätte man eigentlich eine bessere Informationslage vermuten müssen, denn der in der Drucksache 06/586 ausgeführte Wahlvorschlag wurde laut Zeitstempel schon am 9. Februar in das Greifswalder Ratsinformationssystem eingestellt, also gut eine Woche vor Erscheinen des besagten Artikels in der Ostsee-Zeitung, so dass kommunalpolitisch interessierte Leute recht zeitnah an die Informationen der Stadtverwaltung kommen können.

Was man von den Stellungnahmen der CDU bisher nicht behaupten konnte, denn diese fanden ihren Weg bisher nur an ausgewählte Leute wie beispielsweise dem hiesigen Lokalredakteur Eckhard Oberdörfer, während der eigene Internetauftritt den Besuchern einen informationstechnisch eher vernachlässigten Anblick bietet. Nach der unfreiwilligen Outing, sich nicht ausreichend über die im Ratsinformationssystem befindlichen Anträge zu informieren, beginnt sich die Pressemitteilung langsam aber sicher ins Absurde abzudriften, denn irgendwann beginnen die gefühlten Realitäten die Macht über den Verfasser der Pressemitteilung zu übernehmen, denn dieser hätte eher die Berichterstattung des hiesigen Käseblattes kritisieren sollen, welches mit einem Artikel, der mit Rechtsamtsleiterin soll zweiter Vize-OB werden überschrieben wurde, die Wahl vorausnahm und Herrn Hochschild auf den buchstäblichen Holzweg führte, der sich nun auf § 40 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern berief, in der das Wahlrecht der Gemeindevertretung festgeschrieben steht, welches dieser offensichtlich nun verwehrt wäre. Er behauptete, dass die Mitglieder der Greifswalder Bürgerschaft erst durch die Ostsee-Zeitung erfahren haben, wen sie zu wählen haben. Wenn man geistig recht schlicht gestrickt wäre, könnte man den Antrag wohl so auffassen, welchen der Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder der Bürgerschaft vorlegte, denn dieser liest sich so:

Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Frau Sandra Schlegel zur 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters für die Wahlperiode der Bürgerschaft. Die Stellvertreterfunktion wird zum 19.03.2016 ehrenamtlich übertragen.
Drucksache 06/586 Datum 09. Februar 2016 Einbringer Der Oberbürgermeister

Da Herr Hochschild sich nicht auf den eigentlichen Antrag beruft, sondern auf einen Artikel der Ostsee-Zeitung, können einige Aussagen in das Reich der Legenden verwiesen werden. Die Aussage, dass sich Herr Dr. Fassbinder in seiner Funktion als Oberbürgermeister an die Presse gewandt hat, um seinen Willen öffentlichkeitswirksam zu verbreiten, dürfte nicht haltbar sein, denn der investigative Journalismus des hiesigen Lokalblättchens beschränkte sich, übrigens nicht nur in diesem Fall, auf das Verbreiten von Informationen aus einem undiskutierten Antrag, der erst noch in der Bürgerschaft behandelt werden muss. Das peinliche „soll“ in den Überschriften impliziert bei den Lesern unterschwellig eine Wahrheit, welche ehrlicherweise bei der Abstimmung noch verändert werden kann. Mit dieser Masche sind sie bei Herrn Hochschild auf ein williges Opfer gestoßen, der die von der Lokalpresse verbreitete Realität offenbar zu ernst nahm. In seiner Stellungnahme geht er auf ein fehlendes Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters ein, welches in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht verankert ist, und dass es die Mitglieder der Bürgerschaft sind, die über die Angelegenheit zu entscheiden haben.

Seine bisher recht merkwürdig ausgefallene Argumentationsline beendet er mit der Aussage, dass es ein Affront gegen die Bürgerschaftsmitglieder und eine Missachtung der Rechte der Bürgerschaft wäre, wenn man aus der Zeitung erfahren muss, wen man gefälligst zu wählen hat, und krönt diese anschließend mit der empörten Bemerkung, dass es so etwas in den letzten fünfundzwanzig Jahren, in denen er Mitglied der Bürgerschaft ist, noch nicht gegeben hat. Wenn die Geschichte so verlaufen wäre, dann wäre es ein wirklich ein Skandal. Da die Sache doch etwas anders gelaufen ist, als Herr Hochschild in seiner Pressemitteilung bemerkte, reicht ein kurzer Blick in das Jahr 2015 in dem Ulf Dembski als Senator für Jugend, Soziales, Bildung, Kultur und öffentliche Ordnung am 23. Februar seinen letzten Arbeitstag hatte und ein zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt werden musste. Da dieser laut der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern von der Bürgerschaft gewählt werden muss, gab es einen Antrag der in der Sitzung am 16. Februar mit vierunddreißig Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen von der Bürgerschaft abgesegnet wurde. Die Drucksache 06/248 erschien auf den Tag genau einen Monat früher im Ratsinformationssystem und wurde, und an dieser Stelle wird es böse, vom Oberbürgermeister in die Bürgerschaft eingebracht.

Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Herrn Dietger Wille zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters für die Wahlperiode der Bürgerschaft. Die Stellvertreterfunktion wird zum nächstmöglichen Termin ehrenamtlich übertragen.
Drucksache 06/248 Datum 16. Januar 2015 Einbringer Der Oberbürgermeister

Die beiden Beschlussvorschläge lesen sich fast gleich, erschienen mindesten vier Wochen vor der Abstimmung, unterscheiden sich eigentlich nur bei den Namen der Kandidaten und den Terminen der jeweiligen Amtsübernahmen. Der einzig wirkliche Unterschied bei beiden Anträgen ist aber die Tatsache, dass es sich bei einem Antrag um Dr. Arthur König und beim anderen um Dr. Stefan Fassbinder handelte, welche sich hinter dem ominösen „Der Oberbürgermeister“ verbergen. Dass die Transparenz in Bezug auf das geplante Asylbewerberheim nicht gerade das war, was man als bürgernah bezeichnen könnte, bestreiten wohl nur die Verantwortlichen, bei der der Wahl des 2. Stellvertreters der Oberbürgermeisters hat sich Herr Hochschild dann doch etwas verrannt, denn die Bürgerschaft hat wohl eine Wahl. Sollte beispielsweise die CDU-Fraktion jemand anderen für diesen Posten im Auge haben, steht es dieser frei, einen Wahlvorschlag mit einer fachlich geeigneten Person einzubringen, die dann in der nächsten Bürgerschaftssitzung bei einer Stichwahl gegen die von Axel Hochschild als Kandidatin des Oberbürgermeisters bezeichnete Sandra Schlegel antritt.