Polizeiakte 2016/02

Polizei
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Brand im Studentenwohnheim

20. Februar 2016 Am Vormittag des 20. Februar kam es in einer Wohnung des in der Makarenkostraße befindlichen Studentenwohnheims zu einem Brand, der durch einen auf dem Herd vergessenden Topf mit Öl ausgelöst wurde. Dieser entzündete sich wohl aufgrund der Hitzeeinwirkungen durch eine nicht ausgeschaltete Herdplatte, denn eine fahrlässige Brandstiftung kann derzeitig von der Polizei nicht ausgeschlossen werden, und löste ein Feuer in der Küche aus, da die aus dem Topf schlagenden Flammen auf die Küchenzeile übergriffen. Einsechsundfünfzigjähriger Bewohner des Studentenwohnheims versuchte das Feuer zu löschen, zog sich aber bei seinem Versuch eine Rauchvergiftung zu, so dass er vor Ort medizinisch behandelt werden musste. Je ein Löschzug der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr konnte das Feuer unter Kontrolle bringen und löschen, die Wohneinheit des Studentenwohnheims ist laut Aussagen der Polizei aber nicht mehr bewohnbar, weshalb die Bewohner in anderen Wohnungen des Studentenwerkes untergebracht werden mussten.

Jugendlicher stürzt bei Flucht vor der Polizei vom Balkon

18. Februar 2016 Die Angst vor der Polizei bewog am Abend des 17. Februar einen sechszehnjährigen Jugendlichen zu einer Flucht über den Balkon der elterlichen Wohnung, die sich in der vierten Etage eines Hauses in der Maxim-Gorki-Straße befand. Da er sich nach Aussagen seiner Mutter in den nächsten Tagen in der Neustrelitzer Justizarrestanstalt melden sollte, nahm er an, dass die Polizeibeamten seinetwegen in die Wohnung kamen, ein folgenschwerer Irrtum, denn diese kamen aufgrund eines Streites seines älteren Bruders mit einem seiner Bekannten um ein Radio, welchen die gerufenen Polizeibeamten klären sollten. Vor dem Haus fanden sie den sechzehnjährigen Jugendlichen, der aufgrund seiner schweren Verletzungen, die nach Aussagen der Polizei aber nicht lebensbedrohlich waren, in das Greifswalder Klinikum stationär eingeliefert werden musste.

Zusammenstoß von zwei Wohnmobilen auf der L 35

13. Februar 2016 Am 13. Februar kam es gegen 13:20 Uhr auf der L 35 zu einem Unfall, bei dem zwei Wohnmobile beteiligt waren. Die beiden Wohnmobile fuhren aus Greifswald in Richtung Gützkow, als der siebenundsiebzigjährige Führer des ersten Wohnmobils auf der Höhe von Stresow-Siedlung verkehrsbedingt abbremsen musste, da das vor ihm befindliche Fahrzeug nach links abbiegen wollte, und dementsprechend abbremsen musste. Der Lenker des ihm folgenden Wohnmobils war etwas unaufmerksam und bemerkte das Abbremsmanöver nicht, so dass dieser auf das erste Wohnmobil auffuhr. Durch den Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam es zu einem Personenschaden bei der ebenso siebenundsiebzigjährigen Mitfahrerin, die sich nach Aussagen der Polizei im hinteren Teil des Wohnmobils befunden hatte. Ihre Verletzungen waren so schwer, dass sie mit einem Rettungswagen in das hiesige Krankenhaus stationär eingeliefert werden musste. Bei dem Unfall wurden zudem beide Wohnmobile so schwer beschädigt, dass sie von der Unfallstelle abgeschleppt werden mussten. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 50000 Euro geschätzt.

Zusammenstoß zweier Fahrzeuge an der Abfahrt zur Insel Riems

12. Februar 2016 Am Nachmittag des 12. Februar kam es gegen 16:40 Uhr auf der B 105 an der Abfahrt nach Riems zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Fahrzeuge involviert waren. Hierbei war die Ursache in einem Missverständnis zu finden, denn der aus Richtung Greifswald kommen Autofahrer blinkte vor der besagten Abfahrt nach Riems, wollte aber nach Aussagen der Polizei hinter der Abfahrt auf den Seitenstreifen fahren. Die von ihm betätigten Fahrtrichtungsanzeiger ließen den aus Richtung Riems kommenden zweite am Unfall beteiligte Autofahrer glauben, dass sich von links nähernde Fahrzeug abbiegen wollte. Da dies aber nicht der Fall war, kam es zwangsläufig zu einem Zusammenstoß beider Fahrzeuge, welche so schwer beschädigt wurden, dass beide Fahrzeuge abgeschleppt werden mussten. Der durch den Unfall verursachte Sachschaden wurde mit etwa 15000 Euro angegeben.

Betrunkener Autofahrer kam bei Dietrichshagen von der Straße ab

11. Februar 2016 Der fünfzigjährige Autofahrer, den die Polizei am Abend des 10. Februar bei Dietrichshagen auf einem Acker vorfand, machte keinen allzu nüchternen Eindruck, so dass sie einen Atemalkoholtest durchführten. Dieser brachte einen Wert von 2.13 Promille zutage, weshalb gegen den Unglücksfahrer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erstattet wurde. Der Grund, weshalb der Fahrer mit seinem Fahrzeug etwa hundertfünfzig Meter von den Bahngleisen entfernt von der Straße abkam, konnte bisher nicht eindeutig geklärt werden. Bekannt sind nur der Zeitpunkt, an dem es passierte, die Polizei spricht von etwa 20:57 Uhr, und der Verlauf des Unfalls. Nachdem der stark alkoholisierte Fahrer den Randstreifen überfuhr und auf dem Acker landete, legte er noch etwa einhundert Meter zurück, bevor er einen Vorwegweiser rammte. Dabei er sich Verletzungen im Gesicht zu, die so schwer waren, dass er Klinikum Greifswald gebracht werden musste, wo er stationär behandelt wurde. Durch die Bergungsarbeiten kam es zu einer etwa zwanzigminütigen Vollsperrung der B 109. Der bei diesem Unfall entstandene Sachschaden wurde mit etwa 5000 Euro angegeben.

Betrunkener Autofahrer verursacht beim Überholen einen Unfall

10. Februar 2016 Am Abend des 9. Februar kam es gegen 18:35 Uhr auf der B 109 in Höhe Dietrichshagen zu einem Verkehrsunfall, den ein vierzigjähriger Mann aus Greifswald verursachte, der trotz Gegenverkehrs mit seinem Audi einen Lastkraftwagen überholen wollte. Dort befand sich in einem VW eine siebenundzwanzigjährige Frau, die mit ihrem Fahrzeug auf Höhe des besagten Lastkraftwagens mit dem Audi zusammenstieß, der wiederum anschließend mit dem Lastkraftwagen kollidierte. Durch den Zusammenstoß zog sich die junge VW-Fahrerin leichtere Verletzungen zu, wegen diesen sie in das Greifswalder Klinikum zur weiteren ärztlichen Versorgung eingeliefert werden musste. Die anderen beiden in diesen Unfall verwickelten Beteiligten blieben glücklicherweise unverletzt. Bei einem durch die Polizei durchgeführten Atemalkoholtest, den sie aufgrund des auffälligen Alkoholgeruchs in der Atemluft des Unfallverursachers veranlassten, stellte sich heraus, dass dieser mit 1.7 Promille unterwegs war. Der bei diesem Unfall verursachte Schaden wurde von der Polizei mit etwa 20100 Euro angegeben.

Zwei Brandstiftungen innerhalb kürzester Zeit

09. Februar 2016 Gleich wegen zwei Bränden musste die Feuerwehr am Dienstagmorgen ausrücken, zwei Brände welche nicht nur innerhalb kürzester Zeit gemeldet, sondern auch durch Brandstiftung entfacht wurden. Für den ersten Einsatz musste die Feuerwehr in das Ostseeviertel-Parkseite fahren, wo im Rügener Weg auf Höhe der dort befindlichen Gaststätte ein geparkter VW Golf IV brannte. Dieser war offensichtlich mit Hilfe von einem Brandbeschleuniger in Brand gesetzt worden, weshalb nach Aussagen der Polizei hauptsächlich der Frontbereich des Wagens in Flammen stand. Die mit zwei Fahrzeugen eintreffenden Kameraden der Berufsfeuerwehr konnten das Feuer recht schnell unter ihre Kontrolle bringen und löschen, das Fahrzeug, dessen Wert mit 2000 Euro angegeben wurde, konnte aber nur noch als Totalschaden deklariert werden.

Nach Zeugenaussagen handelte es sich um eine dunkel bekleidete Person, welche sich gegen 2:49 Uhr von dem besagten Tatort entfernt haben soll. Deutlich höher fiel der Schaden aus, den die Besitzer einer Imbisshütte in Greifswald-Wieck vermelden mussten, denn der Wert der im Yachtweg befindlichen Holzhütte, welche vollständig ausgebrannte, beläuft sich auf eine höhere fünfstellige Summe. Insgesamt kamen bei diesem Notruf fünf Fahrzeuge und zweiundzwanzig Kameraden der Greifswalder Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz. Auch in diesem Fall deuten bisher alle Indizien auf eine Brandstiftung hin. Nachdem schon Anfang Januar der Fischimbiss von Fischer Kruse brannte, ist es schon der zweite Fall innerhalb kürzester Zeit, bei dem ein hölzerner Verkaufsstand in Flammen aufging.

Liebesspiel zwischen Bankautomaten

08. Februar 2016 Mit einer solchen Art von Entertainment dürften die Polizeibeamten wohl nicht gerechnet haben, als sie sich die Aufzeichnungen einer Überwachungskamera anschauen mussten, um die Verursacher der in einer Bankfiliale aufgetretenen Sachbeschädigung ermitteln zu können. Hier kam es am offenbar am Sonntagvormittag zu einer Beschädigung an einem zwischen den Automaten befindlichen Diskretionssegel. Spätestens ab 10:00 Uhr dürften wohl mehr als ein Augenpaar auf den Bildschirm in der Polizeidirektion geschaut haben, denn zu dieser Zeit betrat ein junges Pärchen den Vorraum der Bankfiliale, aber nicht um etwas Bargeld abzuholen oder Überweisungen abzugeben, sondern um sich hier miteinander zu vergnügen.

Da zu diesem Zeitpunkt das Diskretionssegel noch nicht beschädigt war, waren die Polizeibeamten mehr oder weniger gezwungen, sich das unwissentlich produzierte Amateurpornovideo anzuschauen. Nachdem der ganze Spaß vorbei war, hatten sie auch die Täterin ausgemacht, denn für den angezeigten Schaden zeigte sich die in dem Film junge Frau verantwortlich. Diese hatte sich nach vollzogenem Liebesspiel etwas vergriffen, wodurch sie das abgehängte Diskretionssegel beschädigte. Die Frage, was die beiden Verliebten bewog, sich gerade eine Bankfiliale für ihr Vergnügen auszusuchen, konnte sich auch die Polizei nicht erklären, denn schließlich gibt es bei den in den Banken installierten Überwachungskameras keine Tonaufzeichnung.

LKW überfuhr Rentner auf der Gützkower Landstraße

02. Februar 2016 Am Dienstagnachmittag kam es gegen 16:25 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall in der Gützkower Landstraße, bei der ein unachtsamer Fußgänger von einem Lastkraftwagen überfahren wurde. Bei dem achtundsiebzigjährigen Unfallopfer handelt es sich nach Angaben der Polizei um einen aus Medow bei Anklam stammenden Rentner, der sich zur Behandlung in der dort befindlichen Johanna-Odebrecht-Stiftung befand. Da er nicht den Fußgängerüberweg benutze, sondern einfach am Straßenrand auftauchte und über die Straße ging, hatte der zweiundvierzigjährige Führer des Lastkraftwagens keine Chance rechtzeitig zu bremsen und stieß mit dem unachtsamen Fußgänger zusammen, der sich dadurch so schwere Verletzungen zuzog, dass er mit einem lebensbedrohlich kritischen Zustand in das Universitätsklinikum Greifswald eingeliefert werden musste. Auch der Lastkraftwagenfahrer überstand den Unfall nicht unbeschadet, denn nach Aussagen der Polizei erlitt dieser einen Schock. Aufgrund der anschließenden Untersuchung zur Unfallursache durch die DEKRA kam es zu Behinderungen im Straßenverkehr.