Bus und KuS oder Wenn aus einer sozialen Lösung auch eine unsoziale wird

Stadtwerke Greifswald
Stadtwerke Greifswald

Covid-19 alias Corona ist in der Lebenswelt von Greifswald angekommen. Sichtbar wird der Virus nicht nur an der deutlich verringerten Anwesenheit bei Veranstaltungen oder Hamsterkäufen in den Supermärkten, auch beim städtischen Busverkehr werden ab dem 13. März, übrigens ein Freitag, die Busfahrer von den Passagieren räumlich getrennt. Dazu sollen, wie man der Pressemitteilung der Stadtwerke Greifswald entnehmen kann, die vorderen Türen verschlossen bleiben und mit Hilfe von Absperrbändern ein Abstand zum Busfahrer sichergestellt werden. So soll das Risiko einer Ansteckung beim Fahrscheinverkauf minimiert werden.

CORONA: Keine Tickets beim Busfahrer
Der Verkehrsbetrieb Greifswald will die Fahrgäste und sein Fahrpersonal vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen und bittet die Fahrgäste, Abstand zum Fahrer zu halten – was einen Ticketverkauf im Bus ausschließt. Henrik Umnus, Geschäftsführer des Verkehrsbetriebes: „So wollen wir dazu beitragen, dass Greifswald auch in dieser schwierigen Phase mobil bleibt.

Bitte hinten einsteigen
In den Bussen des Verkehrsbetriebes Greifswald bleibt ab Freitag, 13. März bis voraussichtlich 13. April die erste Tür beim Busfahrer zu. Zudem werden Absperrbänder in den Bussen verhindern, dass Fahrgäste in den Fahrerbereich kommen. Damit soll das Risiko einer Ansteckung beim Fahrscheinverkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel sowohl für die Fahrer als auch für die Fahrgäste minimiert werden. Zusätzlich wird die Fahrzeuginnenreinigung durch Desinfektionsmaßnahmen der Haltestangen und -riemen intensiviert.

Fahrscheinpflicht bleibt bestehen
Die Fahrscheinpflicht besteht weiterhin. Da Einzelfahrscheine nur beim Busfahrer erhältlich sind, erwerben Sie bitte Fahrausweise in den Vorverkaufsstellen im Stadtgebiet und weichen Sie auf Mehrfahrtenkarten und Monatskarten aus (die zudem preiswerter als Einzelfahrscheine sind). Eine Übersicht zu den Vorverkaufsstellen finden Sie hier, in den Bussen sowie in den Haltestellenbereichen auch als QR-Code.

Das Problem ist aber, dass wenn man an einer Stelle etwas verändert, diese Änderungen an einer anderen Stelle wieder andere Probleme verursachen können. In diesem Fall ist es die Anwendung des Kultur- und Sozialpasses der Universität und Hansestadt Greifswald, welche durch diese Vorsichtsmaßnahme unter Mitleidenschaft gezogen wird. Um das Problem sichtbar zu machen, muss man sich unter den geltenden Geschäftsbedingungen des Unternehmens die Aussagen zu Gemüte führen, die zum besseren Verständnis fett markiert sind.

Kultur- und Sozialpass
Beim Kultur- und Sozialpass (KUS) handelt es sich um eine freiwillige und zusätzliche Leistung, welche die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zusammen mit hier ansässigen gemeinnützigen und kommerziellen Einrichtungen erbringt.

Er bietet mit finanziellen Vergünstigungen den finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, gleichberechtigt am geistig-kulturellen Leben teilzunehmen. Die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH erkennt den KUS an und ermöglicht es den Fahrgästen, nach Vorlage des KUS-Passes beim Fahrpersonal die im Folgenden aufgeführten preisermäßigten Fahrscheine zu erwerben und zu benutzen.

Wer einen Kultur- und Sozialpasses der Universität und Hansestadt Greifswald besitzt, kann laut Aussagen der Stadtwerke Greifswald die ermäßigten Tickets nur beim Busfahrer kaufen, denn die aals ermäßigt angebotenen Fahrkarten, gelten nach den derzeitig gültigen Tarifbedingungen nur für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Ermäßigungen
Ermäßigte Einzelfahrkarten, Doppelkarten und Tageskarten gelten für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Die ermäßigten Zeitkarten (Wochen-, Monats-, Halbjahres- und Jahreskarten) können nur Schüler, Auszubildende und Studenten erwerben. Diese ermäßigten Zeitkarten sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit Lichtbild und Stammkarte gültig. Der Antrag auf eine Stammkarte ist in der Mobilitätszentrale am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und im Kundenzentrum der Stadtwerke Greifswald erhältlich.

Dazu gesellt sich übrigens auch noch das Problem mit der örtlichen Verteilung der Vorverkaufsstellen im Stadtgebiet. Wer beispielsweise als Ortsfremder mit dem Zug am Südbahnhof ankommt, muss die 1,2 Kilometer bis zum Presseshop im Möwencenter laufen, welcher die am dichteste gelegene Vorverkaufsstelle ist, um einen Fahrausweis kaufen zu können, den man haben muss, um mit dem Bus fahren zu können. Ein guter Kundenservice ist etwas Anderes. In dieser Situation sollten die Stadtwerke ihren Fahrscheinverkauf überdenken und an die Bedürfnisse der Fahrgäste anpassen. Warum beispielsweise die KuS-Tickets nicht auch an den Vorverkaufsstellen erhältlich sind, ist nicht wirklich nachvollziehbar. Man könnte diese Fahrscheine ähnlich wie bei den Ländertickets der Deutschen Bahn erst mit dem Eintragen der Namen Gültigkeit erlangen lassen. Da die KuS-Bustickets schon heute nur mit einem gültigen Kus gültig sind, müsste man den Ausweis auch beim Fahrkartenkauf vorzeigen und die Namenseintragung vor Ort vornehmen, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern.

Updates

Mobi-Zentrale am Wochenende geöffnet
Aufgrund der Corona-Gesamtsituation öffnet die Mobilitätszentrale am ZOB zusätzlich am kommenden Wochenende, 14. und 15. März 2020, von 10 bis 16 Uhr. Dort sind nunmehr auch alle KUS-Tickets und das Schülerfreizeitticket erhältlich, da die Einzelfahrscheine derzeit nicht bei den Busfahrern gekauft werden können. In den Bussen des Verkehrsbetriebes Greifswald bleibt bis voraussichtlich 13. April die erste Tür beim Busfahrer zu. Zudem werden Absperrbänder in den Bussen verhindern, dass Fahrgäste in den Fahrerbereich kommen. Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim Fahrscheinverkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel sowohl für die Fahrer als auch für die Fahrgäste minimiert werden. Zusätzlich wird die Fahrzeuginnenreinigung durch Desinfektionsmaßnahmen des Haltestangen und Riemen intensiviert. Die Fahrscheinpflicht besteht weiterhin. Bitte erwerben Sie Fahrausweise bei den Vorverkaufsstellen im Stadtgebiet und weichen auf Mehrfahrtenkarten und Monatskarten aus.

Sonderfahrplan Corona-Pandemie – Fahrscheinpflicht aufgehoben
Ab Mi., 18. März bis einschließlich 17. April gilt in den Bussen des Stadtverkehrs der Sonderfahrplan
MONTAG BIS SAMSTAG – Alle Buslinien fahren nach dem Samstagsfahrplan, der ab 1. Mai gültig wäre.
SONN- UND FEIERTAGS – Es gilt der reguläre Sonntagsfahrplan. Die Fahrscheinpflicht wird ab 18. März bis auf weiteres aufgehoben. Die Mobilitätszentrale am ZOB wird für den Besucherverkehr geschlossen. Telefonische Auskünfte werden unter 03834- 532424 erteilt.